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Erhalten Sie alle Dokumente zu "Zeiterfassungssystem für Tourismus NRW e.V. bis zum 31.12.2029-Der Auftraggeber beabsichtigt die Einführung eines webbasierten Zeiterfassungssystems für ca. 40 aktive Mitarbeitende. Für ausgeschiedene Mitarbeitende ist keine Lizenz zu berechnen, diese müssen jedoch innerhalb des Leistungszeitraums abrufbar archiviert werden. Der Auftragnehmer hat im Falle eines Dienstleisterwechsels nach Ablauf des Leistungszeitraumes die Daten aller zu diesem Zeitpunkt aktiven und inaktiven Mitarbeitenden bereitzustellen (z.B. vorrangig csv­Dateien, zusätzlich pdf­Dateien, etc.), damit der Auftraggeber den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten nachkommen kann. Die Zeiterfassung von tatsächlicher Arbeitszeit muss GoBD­konform, DSGVO­konform, rechtssicher, transparent und effizient erfolgen. Das System ist ohne stationäre Terminals bereitzustellen und muss den geltenden gesetzlichen Vorgaben entsprechen." von Tourismus NRW e.V..