Zugang zu Ausschreibungsunterlagen für "Zentrenmanagement "Labor für Transformation / Ort der Begegnung" ISEK Innenstadt Bad Godesberg- Die bisherige Umsetzung des Zentrenmanagements wurde durch Bundes- und Landesprogramme ermöglicht. Im Rahmen des "Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren" in NRW, konnte das Zentrenmanagement für Bad Godesberg im April 2021 durch ein externes Beratungsunternehmen erfolgreich seine Arbeit aufnehmen. Dieses Sofortprogramm war jedoch bis Mitte 2023 befristet und das Projekt wurde erfolgreich abgeschlossen. Im Rahmen des Bundesprogramms "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" konnte eine Fortführung der Arbeit des Zentrenmanagements Bad Godesberg bis November 2025 sichergestellt werden; bzw. darüber hinaus um die Themenfelder "Ort der Begegnung" und "Labor für Transformation" inhaltlich erweitert werden. Eine weitere Fortführung des Zentrenmanagements über den ursprünglichen Zeitraum hinaus ist notwendig und sinnvoll, da die anstehende klimagerechte Neugestaltung in der Godesberger Innenstadt ab Anfang 2026 baulich umgesetzt wird und bis mind. 2028 andauern wird. Hier soll das Zentrenmanagement diesen Umgestaltungsprozess aktiv als Ansprechpartner*in Vor-Ort begleiten. 1.2 Leistungssoll Das Leistungssoll in Bezug auf das Zentrenmanagement ergibt sich im Einzelnen aus der als Anlage 05 beigefügten Leistungsbeschreibung. Folgende Aspekte sollen im Rahmen des Zentrenmanagements berücksichtigt werden: - Beteiligung der Akteurs- und Bürgerschaft, der Eigentümerschaft sowie sonstige innenstadtrelevanten Akteur*innen - Öffentlichkeitsarbeit - Außendarstellung und Kommunikation, u.a. bei den baulichen Maßnahmen - Umsetzung eines Verfügungsfonds - Aufwertung der Innenstadt mit Hilfe kleinerer Projekte und Maßnahmen - Erhöhung der Identifikation der Bürger*innen- und Besucher*innen mit der Bad Godesberger Innenstadt - Initiierung von privatem Engagement - Motivation - Innovation - Aktivierung von Handel, Dienstleistung und Gastronomie - Stärkung der Gemeinschaft vor Ort Die weiteren und konkretisierten Leistungsinhalte ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 05). In der Leistungsbeschreibung (Anlage 05) werden zudem Angaben zu den folgenden Punkten gemacht: - Vor-Ort-Tätigkeit und Personalstellen - Leistungszeitraum - Kostenobergrenze und Maximalvergütung"

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