Zuwendungssachbearbeitung Verbraucherschutz Neuausschreibung Geschäftsbesorgungsvertrag Berlin
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Zuwendungssachbearbeitung Verbraucherschutz-Neuausschreibung des Geschäftsbesorgungsvertrages für die Zuwendungssachbearbeitung im Bereich Verbraucherschutz-Der Auftragnehmer prüft die Mittelabforderungen der Zuwendungsempfangenden. Diesem obliegen dabei die Verantwortlichkeiten im Anordnungsverfahren entspre-chend Nr. 7 AV zu § 70 LHO Bln (Bescheinigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit, Ausübung der Anordnungsbefugnis). Die eingehenden Mittelabforderun-gen sind demgemäß auf rechnerische und sachliche Richtigkeit zu prüfen (vgl. Nr. 8 AV zu § 70 LHO Bln).
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