Tuesday, June 3, 2025
Neue Wertgrenzen 2025: Was Auftragnehmer jetzt wissen müssen


Neue Wertgrenzen 2025: Was Auftragnehmer jetzt wissen müssen
Die erhöhten Schwellenwerte für Bauleistungen bieten bis Ende 2025 neue Chancen für kleine und mittlere Unternehmen. Erfahren Sie, wie Sie von den angepassten Wertgrenzen profitieren können.
Das Wichtigste in Kürze
- Freihändige Vergaben bis 25.000 € (netto) möglich
- Direktaufträge bis 15.000 € (netto) erlaubt
- Befristung bis 31.12.2025
- Vereinfachte Vergabeverfahren für KMU
Warum wurden die Wertgrenzen erhöht?
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen reagiert mit der Anhebung der Wertgrenzen auf die aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen. Die Maßnahme soll:
- Bürokratie abbauen und Vergabeverfahren beschleunigen
- Kleine und mittlere Unternehmen stärken
- Bauvorhaben schneller umsetzen
- Wirtschaftliche Impulse in der Baubranche setzen
Die neuen Wertgrenzen im Detail
Freihändige Vergabe
- Alte Grenze: 10.000 € (netto)
- Neue Grenze: 25.000 € (netto)
- Steigerung: 150%
Direktauftrag
- Alte Grenze: 3.000 € (netto)
- Neue Grenze: 15.000 € (netto)
- Steigerung: 400%
Was bedeutet das für Auftragnehmer?
Vorteile für Ihr Unternehmen
- Schnellerer Zugang zu Aufträgen
- Weniger bürokratische Hürden
- Kürzere Vergabeverfahren
- Direkter Kontakt zu Auftraggebern
- Erweiterte Geschäftsmöglichkeiten
- Mehr Projekte fallen unter vereinfachte Verfahren
- Bessere Chancen für regionale Anbieter
- Flexiblere Auftragsabwicklung
- Reduzierter Aufwand
- Weniger Dokumentation erforderlich
- Vereinfachte Nachweispflichten
- Schnellere Zahlungsabwicklung
Praktische Tipps für die Umsetzung
1. Netzwerk aufbauen
Pflegen Sie Kontakte zu öffentlichen Auftraggebern in Ihrer Region. Die erhöhten Wertgrenzen ermöglichen direkte Beauftragungen.
2. Leistungsportfolio anpassen
Strukturieren Sie Ihre Angebote so, dass sie in die neuen Wertgrenzen passen. Denken Sie in modularen Leistungspaketen.
3. Dokumentation vorbereiten
Auch bei vereinfachten Verfahren müssen bestimmte Nachweise erbracht werden:
- Gewerbeanmeldung
- Versicherungsnachweise
- Referenzen
- Eigenerklärungen
4. Preiskalkulation optimieren
Nutzen Sie die Spielräume der neuen Grenzen für eine wettbewerbsfähige Preisgestaltung.
Wichtige Einschränkungen
Befristung beachten
Die erhöhten Wertgrenzen gelten nur bis zum 31.12.2025. Planen Sie rechtzeitig und nutzen Sie die verbleibende Zeit optimal.
Auftragssplitting vermeiden
Die künstliche Aufteilung von Leistungen zur Unterschreitung der Wertgrenzen ist unzulässig und kann zu vergaberechtlichen Konsequenzen führen.
Dokumentationspflichten
Auch bei vereinfachten Verfahren müssen öffentliche Auftraggeber die Vergabeentscheidung dokumentieren.
Praxisbeispiele
Beispiel 1: Malerarbeiten
Ein Rathaus benötigt Malerarbeiten für 22.000 € netto. Früher wäre ein förmliches Vergabeverfahren nötig gewesen. Jetzt kann die Kommune direkt drei Angebote einholen und freihändig vergeben.
Beispiel 2: Kleinreparaturen
Eine Schule benötigt Reparaturarbeiten für 12.000 € netto. Diese können nun als Direktauftrag vergeben werden, ohne Wettbewerb.
Checkliste für Auftragnehmer
✅ Leistungsverzeichnis an neue Wertgrenzen anpassen
✅ Kontakte zu regionalen Vergabestellen aufbauen
✅ Aktuelle Nachweise und Zertifikate bereithalten
✅ Kalkulationsgrundlagen überprüfen
✅ Mitarbeiter über neue Möglichkeiten informieren
Ausblick und Empfehlungen
Die erhöhten Wertgrenzen bieten bis Ende 2025 erhebliche Chancen. Nutzen Sie diese Zeit für:
- Markterschließung in Ihrer Region
- Aufbau langfristiger Geschäftsbeziehungen
- Sammlung von Referenzen für zukünftige Ausschreibungen
Nach 2025 ist mit einer Rückkehr zu den regulären Wertgrenzen zu rechnen. Bereiten Sie sich darauf vor, indem Sie die gewonnenen Kontakte und Erfahrungen für komplexere Vergabeverfahren nutzen.
Fazit
Die temporäre Anhebung der Wertgrenzen ist eine wichtige Chance für kleine und mittlere Bauunternehmen. Wer jetzt aktiv wird und die vereinfachten Vergabemöglichkeiten nutzt, kann sein Geschäft nachhaltig ausbauen. Entscheidend ist, die verbleibende Zeit bis Ende 2025 strategisch zu nutzen.
Handeln Sie jetzt: Kontaktieren Sie öffentliche Auftraggeber in Ihrer Region und positionieren Sie sich als zuverlässiger Partner für Bauleistungen bis 25.000 €.
Letzte Aktualisierung: Juni 2025
Keywords: Wertgrenzen 2025, freihändige Vergabe, Direktauftrag, Bauleistungen, öffentliche Aufträge, Vergaberecht, KMU, Schwellenwerte