Freiwillige Vorinformation ohne Vergabeordnung-Ein Rahmenvertrag für juristische Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Planung und Realisierung großer Bauvorhaben soll geschlossen werden, wobei Leistungen flexibel nach Bedarf abgerufen werden. Der Auftragnehmer muss die Leistungen interdisziplinär erbringen können und wird für die laufende und spontane Unterstützung gesucht.Im Wesentlichen werden folgende Dienstleistungen abgerufen: Begleitende juristische Beratung und Vertretung im Bau- und Architektenrecht, Beratung und Unterstützung bei rechtlichen Fragestellungen zur Planung und Durchführung umfangreicher Bauprojekte, allgemeine und spezielle Beratung im Vergabe- und Vertragsrecht (z. B. VOB, HOAI etc.) sowie Unterstützung und Begleitung bei der Durchführung von EU-weiten Vergabeverfahren.Die Eignung wird anhand von wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit, Fachkunde (Qualifikation der Arbeitskräfte, Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, Berufshaftpflichtversicherung, regelmäßige Weiterbildungen), Erfahrungen und Referenzen (mindestens drei erfolgreich abgeschlossene Mandate und Projekte im kommunalen Sektor) sowie dem Gesamteindruck der Bewerbung bewertet. Aus dem Bewerberkreis werden maximal 3 geeignete Unternehmen zur Teilnahme am Verhandlungsvergabe aufgefordert.