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TED-Bekanntmachung

Der BLB NRW beabsichtigt die Leistungen des technischen Facility Managements in der Niederlassung Dortmund für die Justizvollzugsanstalten Bochum und Dortmund sowie die LAFP Selm und Mont-Cenis auszuschreiben (siehe auch Datei Verfahrensbeschreibung TFM-Konzept). Dem Dienstleister soll eine Gesamtverantwortung für die ausgeschriebenen Liegenschaften des BLB NRW mit den Leistungen Objektleitung, Betriebsführung, GT-Leistungen, Wartungen/Sachkundeprüfungen (SK-Prüfungen) /Inspektionen und Instandsetzungen bis 10.000 EUR sowie Not- und Störfallbeseitigung übertragen werden. Es werden hohe Anforderungen an das Berichtswesen, an die Transparenz der Leistungs- und Kostenverfolgung, die Qualitätssicherung und die Verfügbarkeit als Objektmannschaft gestellt. Vor Vertragsbeginn sind nach § 10 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) NRW einfache Sicherheitsüberprüfungen mit Sicherheitsermittlungen für die ständig vor Ort tätigen MitarbeiterInnen des TFM-Dienstleisters erforderlich. Die Anlage(n) 13 zum Vertrag ist/sind zu beachten! Für die Sicherheitsüberprüfung ist ein Zeitraum von 6 Monaten zwischen Zuschlagserteilung und Vertragsbeginn vorgesehen. Nähere Infos: Siehe Vertrag TFM und Leistungsbeschreibung

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW

Der BLB NRW beabsichtigt die Leistungen des technischen Facility Managements in der Niederlassung Dortmund für die Justizvollzugsanstalten Bochum und Dortmund sowie die LAFP Selm und Mont-Cenis auszuschreiben (siehe auch Datei Verfahrensbeschreibung TFM-Konzept). Dem Dienstleister soll eine Gesamtverantwortung für die ausgeschriebenen Liegenschaften des BLB NRW mit den Leistungen Objektleitung, Betriebsführung, GT-Leistungen, Wartungen/Sachkundeprüfungen (SK-Prüfungen) /Inspektionen und Instandsetzungen bis 10.000 EUR sowie Not- und Störfallbeseitigung übertragen werden. Es werden hohe Anforderungen an das Berichtswesen, an die Transparenz der Leistungs- und Kostenverfolgung, die Qualitätssicherung und die Verfügbarkeit als Objektmannschaft gestellt. Vor Vertragsbeginn sind nach § 10 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) NRW einfache Sicherheitsüberprüfungen mit Sicherheitsermittlungen für die ständig vor Ort tätigen MitarbeiterInnen des TFM-Dienstleisters erforderlich. Die Anlage(n) 13 zum Vertrag ist/sind zu beachten! Für die Sicherheitsüberprüfung ist ein Zeitraum von 6 Monaten zwischen Zuschlagserteilung und Vertragsbeginn vorgesehen. Nähere Infos: Siehe Vertrag TFM und Leistungsbeschreibung

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Ausschreibungs-ID

01jskyge1dp3t9j8jx7by23cz4