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TED-Bekanntmachung

Die Landeshauptstadt Wiesbaden beabsichtigt, für in ihrem Besitz befindliche Sonderbauten nach § 2 Abs. 9 HBO wiederkehrende Sicherheitsüberprüfungen gemäß § 61 Abs. 2 HBO durch geeignete externe Dienstleister durchführen zu lassen

Landeshauptstadt Wiesbaden

Die Landeshauptstadt Wiesbaden beabsichtigt, für in ihrem Besitz befindliche Sonderbauten nach § 2 Abs. 9 HBO wiederkehrende Sicherheitsüberprüfungen gemäß § 61 Abs. 2 HBO durch geeignete externe Dienstleister durchführen zu lassen

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01jsp8wm7z9gzv9hrc2705ezf6