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Erstellung kommunaler Wärmeplanungen für die Städte Bad Liebenwerda und Mühlberg (Elbe) Die Städte Bad Liebenwerda und Mühlberg/Elbe haben sich zum Ziel gesetzt, eine Kommunale Wärmeplanung nach den gesetzlichen Vorschriften des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) für ihre Stadtgebiete erarbeiten zu lassen. Die ländliche Struktur und die unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort stellen in diesem Zusammenhang große Herausforderungen für die Kleinstädte dar. Das Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, Szenarien für eine zukunftsfähige Wärmeversorgung unter Betrachtung der Versorgungskosten zu entwickeln. Auf Basis der Szenarien soll eine Strategie mit Maßnahmenkatalog, Prioritäten und einem Zeitplan erstellt werden. Alle relevanten Verwaltungseinheiten und externen Akteur*innen sind im Prozess zu beteiligen. Das geltende "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" vom Bund ist zwingend zu berücksichtigen. Mittel für die Planung werden durch das BMWK aus dem Klima- und Transformationsfonds bereitgestellt. Der Zuwendungsbescheid der 100 % Förderung (Kommunalrichtlinie) liegt seit Juni 2024 vor.

Verbandsgemeinde Liebenwerda

Erstellung kommunaler Wärmeplanungen für die Städte Bad Liebenwerda und Mühlberg (Elbe) Die Städte Bad Liebenwerda und Mühlberg/Elbe haben sich zum Ziel gesetzt, eine Kommunale Wärmeplanung nach den gesetzlichen Vorschriften des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) für ihre Stadtgebiete erarbeiten zu lassen. Die ländliche Struktur und die unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort stellen in diesem Zusammenhang große Herausforderungen für die Kleinstädte dar. Das Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, Szenarien für eine zukunftsfähige Wärmeversorgung unter Betrachtung der Versorgungskosten zu entwickeln. Auf Basis der Szenarien soll eine Strategie mit Maßnahmenkatalog, Prioritäten und einem Zeitplan erstellt werden. Alle relevanten Verwaltungseinheiten und externen Akteur*innen sind im Prozess zu beteiligen. Das geltende "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" vom Bund ist zwingend zu berücksichtigen. Mittel für die Planung werden durch das BMWK aus dem Klima- und Transformationsfonds bereitgestellt. Der Zuwendungsbescheid der 100 % Förderung (Kommunalrichtlinie) liegt seit Juni 2024 vor.

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01jqxc66cthz2h3wm2nkb8tp1c