Erstellung eines kommunalen Wärmeplans Mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (kurz WPG), in Kraft getreten am 01.01.2024 hat die Bundesregierung den Fahrplan für die Klimaneutralität im Gebäudesektor festgelegt und verpflichtet Kommunen unter 100.000 Einwohnern mit der Erstellung eines Wärmeplans bis zum 30.06.2028. Um bis 2045 eine erfolgreiche Wärmewende in Bad Homburg v. d. Höhe vollziehen zu können, wird im Rahmen der Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe folgende Unterstützungsleistung ausgeschrieben: - Arbeitspaket 1: Organisatorischer Rahmen - Arbeitspaket 2: Eignungsprüfung - Arbeitspaket 3: Bestandsanalyse - Arbeitspaket 4: Potenzialanalyse - Arbeitspaket 5: Zielszenario - Arbeitspaket 6: Umsetzungsstrategie mit Maßnahmen - Arbeitspaket 7: Dokumentation der Ergebnisse - Arbeitspaket 8: Öffentlichkeitsbeteiligung
Stadt Wolfenbüttel
Frist: 08. April 2025
Stadt Hürth
Stadt Bad Homburg
Frist: 07. Mai 2025