Ein Branchendialog und eine Markterkundung hat / haben ergeben, dass in der Gebietskörperschaft derzeit keine leistungsfähige Gigabitinfrastruktur mit einem Angebot entsprechender Telekommunikationsdienste flächendeckend gemäß den Zielen der Gigabit- Rahmenregelung 2.0 verfügbar ist und in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Gebietskörperschaft hat daher Fördermittel für einen flächendeckenden Gigabitausbau im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit- Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 31. März 2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 ("Gigabit-Richtlinie 2.0") beantragt und den Bescheid über die abschließende Höhe der Zuwendung erhalten.
Gemeinde Pfaffenhofen
Frist: 12. Mai 2025
Verwaltungsgemeinschaft Reischach
Frist: 06. Juni 2025
Kellmünz an der Iller
Frist: 06. Juni 2025
Stadt Schwabach
Frist: 13. Mai 2025
Markt Obernzenn
Frist: 13. Juni 2025
hallewestfalen.net GmbH
Frist: 16. Juni 2025
Gemeinde Hopferau
Frist: 06. Juni 2025
Gemeinde Bindlach
Frist: 27. Juni 2025
Markt Marktschorgast
Frist: 27. Juni 2025
Gemeinde Roggenburg
Frist: 27. Juni 2025