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5 öffentliche Ausschreibungen und Vergabeverfahren gefunden
Benchmarking in der Fernwärmeversorgung u.a. zur Preiskontrolle und Preistransparenz sowie der Vergleichbarkeit von Fernwärmeversorgern unter technischen und betriebswirtschaftlichen Aspekten. Die Fernwärmeversorgung ist ein wesentlicher Baustein der Energie- bzw. Wärmewende, insbesondere hinsichtlich der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Dabei ist die Akzeptanz der Fernwärmeversorgung durch die Bürgerinnen und Bürger erforderlich. Die Preisgestaltung und deren mangelnde Transparenz ist aktuell jedoch der größte Kritikpunkt an der Fernwärmeversorgung. Kritische Stimmen sehen Defizite und eine beschränkte Wirkung der derzeitigen Preiskontrollen. Diese seien ineffektiv und unsystematisch; eine Preisaufsicht müsse effektiver sein und regulierend wirken. Für eine solche effektivere kartellrechtliche Preiskontrolle sind jedoch unter anderem aktuelle Daten und Informationen über die einzelnen Fernwärmenetze erforderlich. Deshalb ist vorgesehen für Fernwärmepreise einen jährlichen Benchmarkprozess zu etablieren. Ziel des Benchmarkings ist, anhand der mit diesem erhobenen Daten Vergleichsgruppen für die nordrhein-westfälischen Fernwärmeversorgungsgebiete zu bilden. Auf der Grundlage der jeweiligen Vergleichsgruppe soll von der Landeskartellbehörde festgestellt werden können, welche Fernwärmeversorgungsgebiete preisauffällig sind. Darüber hinaus soll den teilnehmenden Fernwärmeversorgern durch jährliche Berichte über die jeweiligen Netzgebiete ermöglicht werden, die eigenen Stärken durch einen objektiven Vergleich zu erkennen, Leistungsdefizite zu identifizieren und Ansatzpunkte für Optimierungsmaßnahmen abzuleiten sowie die Wirksamkeit eingeleiteter Maßnahmen zu überprüfen. Die Teilnahme am Benchmarking ist für die Unternehmen freiwillig. Die Kosten trägt das Land Nordrhein- Westfalen
Fachgutachten zur „Weiterentwicklung der Berichterstattung im Controllingsystem Bundesfernstraßen (CSBF)“-Gegenstand der Leistung ist die Erstellung eines Fachgutachtens zur Weiterentwicklung der Berichterstattung im CSBF, einschließlich KPI-System, Analysen und Umsetzungsgrundlagen für eine konsistente, steuerungsorientierte Berichts- und Dashboardlogik. Die Leistung gliedert sich in Arbeitspakete (AP) und umfasst insbesondere: - AP 1 Bestandsaufnahme & Strukturierung der vorhandenen CSBF-Berichte/Datenbasis (Standard- und Sonderberichte, Regelberichte), inkl. Berichtskatalog und Einordnung (2016– 2025). - AP 2 KPI-System für das Auftragswesen im Bundesfernstraßenbau auf CSBF-Basis (Definitionen, Ableitungslogik, Anwendungsregeln). - AP 3 Vertiefende Status-quo-Analyse und Bearbeitung weiterführender Fragestellungen auf Basis von CSBF-Auswertungen. - AP 4 Abgrenzung/Vergleichbarkeit mit geeigneten Vergleichssektoren zur Einordnung von Besonderheiten und Übertragbarkeit von Steuerungsansätzen. - AP 5 Berichtssystematik & Dashboards (Systematik, Frequenz, Zielgruppenbezug, Prototypen/Beispielumsetzungen in gängigen BI-Tools) sowie Präsentationsformate. - AP 6–AP 8 (gemäß Leistungsbeschreibung) als Ergänzungen zur Datenqualität, Ergebnisaufbereitung und Wissenstransfer /Implementierungsunterstützung
Benchmarking ausgewählter energiewirtschaftlicher Prozesse für Mitglieder der AG Energie aus der Wohnungswirtschaft-Die teilnehmenden Unternehmen stellen sich die Frage, wie sie mit ihren aktuellen Mitarbeiterkapazitäten für bestimmte Prozesse im Verhältnis zu marktüblichen Kapazitäten bzw. zu Vergleichsunternehmen mit gleichen Tätigkeiten aufgestellt sind. Zur Beantwortung soll ein Benchmarking-Vergleich des eigenen mit den an diesem Projekt teilnehmenden Unternehmen der AG Energie dienen. Mit der Untersuchung soll für die einzelnen Unternehmen eine fundierte Grundlage geschaffen werden, um die Effizienz der internen Prozesse vergleichbar zu machen und gezielt weiterzuentwickeln. Im Zentrum steht dabei der Vergleich des für einzelne Prozesse jeweils eingesetzten internen Personalaufwands gemessen in MAK (Mitarbeiterkapazitäten) sowohl im Verhältnis zum Durchschnitt der Vergleichsgruppe als auch im Vergleich zu den jeweils besten und schlechtesten Werten innerhalb des Verbundes.
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Beratungsvertrag zur Weiterentwicklung Controllings- Zur Unterstützung der Zentrale in der Bundesagentur für Arbeit wird im Rahmen der Weiterentwicklung des Bereiches Controlling externe Beratungsleistung benötigt. Der Auftragsgegenstand beinhaltet folgende Teilleistungen (die Reihenfolge dient nicht der Darstellung der Prioritäten). Die Leistungen sind abhängig vom jeweiligen Projekt, den zur Verfügung stehenden BA-Eigenen Ressourcen und fallen nicht in allen Projekten/Vorhaben an: 1. Funktionsfähigkeit der neuen CF-Organisation sicherstellen. 2. Performance- und Prozesssteuerung einführen. 3. Controlling inhaltlich weiterentwickeln. Die Leistung soll im Umfang von 11.212 Beraterstunden (pro Beratertag können maximal 10 Stunden abgerechnet werden) für einen Zeitraum von vier Jahren erbracht werden. Dieses Kontingent stellt eine Obergrenze dar und kann durch den Auftraggeber sukzessive abgerufen werden. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für den Auftraggeber Anmerkung: Aufgrund der Angabe zum Ausführungsort ist die Zuordnung der Region nicht eindeutig möglich, bzw. betrifft mehrere Bundesländer, daher werden in diesem Fall alle PLZ-Regionen aktiviert. Sollte die Ausführung nicht in Ihrem PLZ-Bereich erfolgen, ist diese Mitteilung gegenstandslos.
Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für immobilienwirtschaftliche Maßnahmen des Landes die Beratung und Dienstleistung der "Externen Stelle" europaweit neu zu vergeben.Los 1 Wirtschaftliche Beratungsleistungen- operative Beratungsleistungen durch einen wirtschaftlichen Berater, einschließlich Variantenvergleichen gemäß WB-Leitfaden und Landesrechenmodell (LRM). Der Auftragnehmer gewährleistet die sachgerechte Erstellung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, plausibilisiert Unterlagen, erstellt Datenbedarfslisten, prüft Bedarfsplanung und Raumprogramm, führt Nutzwertanalysen, Lebenszyklus- und Risikobetrachtungen durch und archiviert alle Leistungen digital.,Los 2 Leistungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die Qualitätssicherungsaufgaben in Bezug auf Wirtschaftlichkeitsberechnungen übernimmt und für methodische Spezialfragen zur Verfügung steht. Die Gesellschaft prüft die Variantenvergleiche des wirtschaftlichen Beraters (Los 1) auf rechnerische Richtigkeit und Plausibilität im LRM und bestätigt die Konsistenz zwischen LRM und Schlussbericht. Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen müssen unter Berücksichtigung der bau- und landespolitischen Ziele nach einheitlichen methodischen Grundsätzen erfolgen.
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