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12 öffentliche Ausschreibungen und Vergabeverfahren gefunden
Mitwirkung bei der Erstellung von ISO Standards für Kernkraftwerke-Die Mitarbeit in den relevanten Ausschüssen des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN NA 062-07-43 AA), des Europäischen Komitees für Normung (CEN TC 430) und der Internationalen Organisation für Normung (ISO TC 85 SC 6 mit WG 3) dient der Ent- und Weiterentwicklung bautechnischer Normen für die kerntechnische Sicherheit.Ausgewählte Anforderungen des deutschen kerntechnischen Regelwerks sollen in die internationale Normungsarbeit eingebracht und internationale Standards nach Kompatibilitätsprüfung in das deutsche Regelwerk integriert werden, was sich zukünftig auch auf Forschungsreaktoren, Zwischen- und Endlager bezieht.Das Vorhaben konzentriert sich auf die Themenfelder der Auslegung gegen Einwirkungen von außen, wie Seismik und Hochwasser, zur Schließung von Lücken im internationalen Regelwerk.Insbesondere ist die KTA 2201.2 in angepasster Form als neues Projekt ISO 4917 Design of nuclear power plants against seismic events Part 2 Subground in ISO TC 85 SC 6 WG 3 einzubringen und erfolgreich zur Publikation zu führen.
Rahmenvereinbarung für die Unterstützung bei der Erstellung von administrativen Regelwerken und Formularen für den Bereich Finanzen-Vollumfängliche Erstellung einer übergeordneten Weisung (an alle Mitarbeitenden des FVB e. V.), aus der auch operativ hervorgeht, wie der Umgang mit sowohl Rechnungseingängen als auch Rechnungsausgängen zu erfolgen hat. Insbesondere geht es hier um eine "Übersetzungsleistung" dieser Vorgaben ausdrückliche für die Sachbearbeitungsebene, da diese Ebene vornehmliche mit diesen Verwaltungsvorgängen befasst ist. Die Auftragnehmerin soll über die Bedarfsaufnahme sowie Operationalisierung der gesetzlichen Vorgaben und die Fertigung dieses Weisungspapiers als entscheidungsfertiges Dokument bei diesem Vorhaben unterstützen. Die Dienstleistung besteht aus folgenden Arbeitspaketen: • Systematische Analyse der Ist-Zustände einzelner Dokumente • Durchführung von Terminen zur Aufnahme und Dokumentation von Soll-Anforderungen mit allen Betroffenen Fachabteilungen (Steuern, Justiziariat, Finanz-buchhaltung, Drittmittel) • Individuelle thematische Recherchen zu org. und rechtl. Anforderungen • Inhaltliche Erstellung des Weisungspapiers und Optimierung/Qualitätssicherung bei Bedarf • Unterstützung und Beratung im Rahmen der Erstellung des Papiers • Projektmanagement Der Vertrag soll zum 01.10.2026 beginnen und am 31.12.2026 enden. Die Angebotspreise gelten für den gesamten Zeitraum. Durch die Rahmenvereinbarung wird die Auftraggeberin nicht dazu verpflichtet, die entsprechenden Leistungen abzurufen. Der Beratungsbedarf beträgt schätzungsweise 40 Projekttage. Bei den hier und im Preisblatt aufgeführten Mengen handelt es sich um Schätzmengen. Die Gesamtmenge an benötigten Stunden bzw. Projekttagen darf um maximal 25% überschritten werden (=Höchstmenge).-
FE 04.0368/2026/ABG - Modernisierung der Systematik und Struktur des Standardleis- tungskataloges für den Straßen- und Brückenbau (STLK). Der Standardleistungskatalog für den Straßen- und Brückenbau (STLK) mit seinen derzeit 36 Leistungsbereichen aus einem weiten Bereich von den Landschaftsbauarbeiten über Erdbau, Entwässerung, Asphalt- und Betonbauweisen und bis hin zu Ingenieurbauwerken ist die zentrale Quelle und Grundlage für die AVA (Ausschreibung/Vergabe/Abrechnung)-Programme im Straßenwesen. Im Jahr 2018 wurde bereits versucht, den bestehenden STLK zu modernisieren. Seinerzeit wurde ein Lastenheft erstellt. Die in diesem Dokument in den Abschnitten 1 und 2 enthaltenen Ausführungen beschreiben die Arbeitsweisen zur Erstellung und Fortschreibung des STLK. Abschnitt 3 beschreibt die seinerzeit definierten technischen Anforderungen sowohl an die Bearbeitung des STLK als auch an die Struktur desselben. Diese Anforderungen sind inzwischen veraltet. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, auf Basis einer Bestandsanalyse des STLK Vorschläge für eine Überarbeitung der Systematik und Struktur des STLK zur Steigerung seiner Leistungsfähigkeit im Kontext der Digitalisierung zu erarbeiten. Als Ergebnis und Nutzen stehen Anforderungen in Form eines Lastenhefts für einen leistungsfähigen und zukunftssicheren STLK zur Verfügung, welche hinsichtlich der neuen Datenstruktur des STLK sowohl die konventionelle (planbasierte) Leistungsbeschreibung für AVA-Prozesse als auch die Methode BIM gewährleistet.
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Machbarkeitsstudie und Normkonzept zur zukünftigen Ausrichtung der Marktüberwachung des ASTRA. Im Verantwortungsbereich des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) setzt sich das ASTRA für eine nachhaltige und sichere Mobilität auf der Strasse. Mit der aktuellen Marktüberwachung (nachfolgend: MÜ) im ASTRA soll sichergestellt werden, dass nur sichere und gesetzeskonforme Fahrzeuge verkehren. Die fahrzeugtechnischen Entwicklungen der letzten Jahre haben zur Entstehung sogenannter softwaredefinierter Fahrzeuge geführt, bei denen wenige zentrale Recheneinheiten die gesamte Fahrzeugelektronik steuern und die regelmässige Software-Updates ermöglichen, wie sie aus dem PC- und Mobiltelefon-Bereich bekannt sind. Die aktuelle MÜ im ASTRA muss an diese Entwicklungen und die damit einhergehenden Bedürfnisse angepasst werden. Daher soll die zukünftige Ausrichtung der MÜ im ASTRA in einer Studie dahingehend geprüft werden, wie sichergestellt werden kann, dass auch die neuesten Fahrzeuge, Fahrzeugteile und Systeme, die in der Schweiz auf dem Markt bereitgestellt werden, über ihre gesamte Lebensdauer hinweg den einschlägigen Vorschriften entsprechen und damit die Verkehrssicherheit sowie die Umweltverträglichkeit gewährleisten. Diese Studie ist Gegenstand einer zukünftigen Ausschreibung. In dieser Studie soll die zukünftige Ausrichtung der MÜ sowie der erforderliche Ressourcenbedarf ermittelt werden
Harmonising the implementation of EU legal requirements in the fields of Food, Feed, Animal By-products and Food Processing Technologies through the 'Better Training for Safer Food' Initiative - WERT: 5 050 000,00 EUR
Erstellung eines Leitfadens für Wärmepumpen für den Bezirk Reinickendorf von Berlin
"Naturschutz und Energiewende - Möglichkeiten für Standardisierungen und Vereinfachungen". Als entscheidend für den Erfolg der Energiewende werden die Entbürokratisierung sowie schnellere und bessere Planungs- und Genehmigungsverfahren identifiziert. Ziel des Vorhabens sind fachlich hergeleitete Vorschläge für Standardisierungen in den genannten Themenfeldern, welche die Grundlage für bundesgesetzliche und untergesetzliche Regelungs- und Konkretisierungsbedarfe hinsichtlich der Wahrung von Naturschutzanliegen bei Beschleunigungs- und Vereinfachungsbestrebungen für Wind- und Solarenergievorhaben bilden sollen. Um die Umsetzung von Anforderungen und Prüfungen in der Praxis zu erleichtern, sollen Vorschläge und Empfehlungen für Standardisierungen, die der Vereinfachung des Planungs- und Genehmigungsvollzugs unter Wahrung des Schutzniveaus dienen sollen, erarbeitet werden. Bestehende Hemmnisse im Umgang mit den Naturschutzprüfungen im Verfahren sollen durch fachlichen und rechtlichen Erkenntnisgewinn sowie dessen Aufbereitung abgebaut werden, um somit einen Beitrag zum beschleunigten und naturverträglichen Ausbau leisten zu können.
„Entwicklung praxisgerechter Standards für Kontrollverfahren im Umweltmonitoring nach M AQ (Merkblatt zur Anlage von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen 2022)) errichteten Querungshilfen“. Im Rahmen eines Forschungsvorhabens wurde eine umfangreiche Analyse bestehender Monitoringstudien zu Querungshilfen an Verkehrswegen in Deutschland, Österreich und der Schweiz durchgeführt. Insgesamt konnten 97 Berichte identifiziert und ausgewertet sowie Daten zu 567 Querungshilfen in einer zentralen Datenbank zusammengeführt werden. Die Ergebnisse zeigen Defizite in der bisherigen Monitoring-Praxis auf, die eine systematische Nutzung der erhobenen Daten für Planung und Bewertung erheblich einschränken. Insbesondere besteht eine hohe Variabilität hinsichtlich der angewandten Methoden und der Qualität der einzelnen Studien. Unterschiedliche Erhebungsansätze, Datenerfassungsmethoden sowie uneinheitliche Auswertungs- und Dokumentationsstandards führen dazu, dass die gewonnenen Erkenntnisse nur eingeschränkt vergleichbar sind. Zudem erschweren fehlende Standardisierungen in der Datenerhebung und -aufbereitung eine übergreifende Analyse und Zusammenführung der Ergebnisse. Vor diesem Hintergrund besteht ein erheblicher Bedarf an der Entwicklung einheitlicher, praxisorientierter Standards für das Monitoring von Querungshilfen. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse ein standardisiertes und qualitätsgesichertes Konzept für Kontrollstandards nach dem „Merkblatt zur Anlage von Querungshilfen" (M AQ 2022) zu erarbeiten. Die Vergleichbarkeit von Ergebnissen soll verbessert, die Übertragbarkeit auf zukünftige Projekte ermöglicht und eine belastbare Datengrundlage für Planung, Bewertung und Entscheidung geschaffen werden. Dabei sind methodische Mindeststandards zur Datenerhebung, -auswertung und -dokumentation zu entwickeln, die den unterschiedlichen Rahmenbedingungen in der Praxis Rechnung tragen und zugleich eine hohe Datenqualität sicherstellen. - WERT: 168 067,23 EUR
Technical Assistance to the Commission for the assessment of harmonised standards
Bundeseinheitliche Qualitätskriterien und Anerkennungsvoraussetzungen für Flächen- und Maßnahmenbevorratungen zur Kompensation bei Bundesvorhaben. "Das Forschungsvorhaben zielt darauf ab, Qualitätskriterien und Mindesstandards für Akteure der Flächen- und Maßnahmenbevorratung zur Kompensation von Eingriffen bei Bundesvorhaben sowie für die Flächen- und Maßnahmenpools selbst zu entwickeln. Diese sollen Vorhabenträgern eine verlässliche Grundlage bei der Auswahl von Anbietern und Poolkonzepten bieten und dazu beitragen, bestehenden Defiziten bei der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen zu begegnen. Die zu entwickelnden Qualitätskriterien und Mindesstandards sollen sowohl den naturschutzfachlichen Anforderungen als auch den praktischen Erfordernissen der beteiligten Akteure gerecht werden. Dabei werden bestehende gesetzliche Regelungen der Bundesländer und des Bundes sowie bereits entwickelte Ansätze relevanter Akteure, wie des Bundesverbands der Flächenagenturen Deutschland e. V. (BFAD), berücksichtigt
FKZ 3726 66 401 0 - Aktualisierung der OECD Prüfrichtlinie 318 und des OECD Leitfadens 318 (neue Erkenntnisse zur Untersuchung der Dispersionsstabilität und Löslichkeit von Nanomaterialien). Das OECD-Prüfrichtlinienprogramm stellt eine Reihe von standardisierten und harmonisierten Prüfmethoden zur Untersuchung von Chemikalien zur Verfügung. Bestehende Prüfmethoden zur Erfassung von Umweltwirkung und -verhalten sind für lösliche Stoffe entwickelt worden. Für eine geeignete Risikobewertung von Nanomaterialien ist eine Anpassung dieser Methoden notwendig. Wesentliche Endpunkte für die Bewertung des Umweltverhaltens von Nanomaterialien sind die Dispersionsstabilität und die Löslichkeits(-rate) unter Umweltbedingungen. Mit der OECD-Prüfrichtlinie Nr. 318 liegt seit 2017 eine Standardtestmethode vor, anhand derer sich die Dispersionsstabilität auf Grundlage der Homoagglomeration bestimmen lässt. Der OECD-Leitfaden Nr. 318, veröffentlicht im Jahre 2020, gibt zusätzliche Hinweise zur Bestimmung der Dispersionsstabilität, als auch zur Bestimmung der Löslichkeits(-rate) von Nanomaterialien in der Umwelt. In den vergangenen Jahren wurde umfangreiche Erfahrungen in der Anwendung der OECD- Prüfrichtlinie Nr. 318 und des OECD-Leitfadens Nr. 318 gesammelt. Parallel startete auf OECD-Ebene die Entwicklung einer Prüfrichtlinie zur Bestimmung der Löslichkeit und Auflösungsrate von Nanomaterialien für die Umweltbewertung. Ziel des Vorhabens ist die Überarbeitung der OECD Prüfrichtlinie Nr. 318 und des OECD Leitfadens Nr. 318 an den Stand technischer und wissenschaftlicher Erkenntnisse. Wesentliche Aspekte der Überarbeitung sind Vereinfachungen bzw. Konkretisierungen im Text der OECD Prüfrichtlinie Nr. 318, aber auch Ausweitungen der möglichen Nachweismethoden. Des Weiteren soll der OECD-Leitfaden Nr. 318 an die Änderungen der OECD TG 318 und an die neu entwickelte OECD-Prüfrichtlinie zur Bestimmung der Löslichkeit und Auflösungsrate angepasst, sowie um ein Protokoll zu Bestimmung der Dispersionsstabilität auf Basis der Heteroagglomeration ergänzt werden. Teil des Vorhabens ist ebenso die Begleitung relevanter Prozesse auf Ebene des OECD-Prüfrichtlinienprogramms zur Abstimmung der vorgenommenen Überarbeitungen, bis hin zur Verabschiedung.
FKZ 3726 48 105 0 - Klimaresiliente kritische Infrastrukturen: Management und Prozessdesign unter Berücksichtigung des Vorrangs für naturbasierte Lösungen. Im Vorhaben sollen, unter Einbeziehung relevanter Prinzipien, Gesetze, Planungs- und Normungsprozesse auf internationaler/EU-Ebene und in Deutschland und unter Einbeziehung von relevanten Akteuren, folgende Ziele erreicht werden: - Entwicklung eines Prozessdesigns inkl. Vorschlag für Zuständigkeiten und Herausarbeitung von Handlungsprinzipien für das Management von klimaresilienten kritischen Infrastrukturen in Form eines umfassenden Leitfadens. Der Leitfaden soll dazu dienen, dass relevante Akteure, insbesondere Träger öffentlicher Aufgaben auf kommunaler und regionaler Ebene (z.B. Infrastrukturbetreibende, Stadtwerke und städtische Eigenbetriebe, Regulierungsstellen, etc.), Klimaresilienz als Leitprinzip für ihre Anpassungsplanung operationalisieren und in Planungs-, Finanzierungs-, Design- und Entwicklungsprozesse sowie in das operative Management und die Außerbetriebnahme integrieren können. - Entwicklung von Empfehlungen zur Fortentwicklung des Zusammenspiels der Rechtsbereiche und Handlungsfelder Klimawandelanpassung und KRITIS im Mehrebenensystem inkl. des Rechtsrahmens und der übergeordneten Fachstrategien. - Organisation (Planung, Durchführung und Nachbereitung) einer Fachtagung in der die wesentlichen Ergebnisse des Projektes mit 150 Teilnehmenden vorgestellt, aktuellen anderen Forschungsergebnissen sowie aktuellen politischen Entwicklungen gegenübergestellt und diskutiert werden.
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