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12 öffentliche Ausschreibungen und Vergabeverfahren gefunden
Abfallgebührenkalkulation - Erstellung einer Abfallgebührenkalkulation für den Zeitraum 01.01.2027 - 31.12.2029
Fortführung der Umsetzung der landeseinheitlichen Leistungs- und Vergütungssystematik im Bereich der Sozialen Teilhabe der Eingliederungshilfe in Rheinland-Pfalz. Die Dienstleistung umfasst die Fortführung der Umsetzung einer landeseinheitlichen Leistungs- und Vergütungssystematik im Bereich der Sozialen Teilhabe der Eingliederungshilfe.Gefordert sind Unterstützung bei der Weiterentwicklung von Vertragsdokumenten, rechtliche und betriebswirtschaftliche Beratung zu spezifischen Themen, die Anpassung von Kalkulationstabellen bei Problemen sowie die Moderation von Kommunikationsprozessen. Weitere Aufgaben sind die Kontrolle der Kostenentwicklung, die Überprüfung von Landesrahmenvertragsregelungen und die Entwicklung einer Systematik zur (Re-)Finanzierung von Gebäuden. Über die gemäß den beschriebenen Punkten zu erfüllenden Aufgaben sind Sachberichte als Tätigkeitsnachweis bis zum 30.11.2026 zu erstellen.
Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen der Bedarfe für Unterkunft i. S. v. § 22 SGB II auf der Grundlage eines schlüssigen Konzepts Der Landkreis Jerichower Land mit rund 89.400 Einwohnern hat die Angemessenheitsgrenzen der Bedarfe für Unterkunft und Heizung für etwa 3.500 Bedarfsgemeinschaften nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB) festzulegen. Ziel der Ausschreibung ist die Erstellung eines schlüssigen Konzepts zur Bestimmung dieser Angemessenheitsgrenzen, das den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, entspricht und einer sozialgerichtlichen Überprüfung standhält. Gegenstand des Auftrags ist die repräsentative, systematische und nachvollziehbare Erhebung, Aufbereitung und Auswertung von Daten des örtlichen Mietwohnungsmarktes im Landkreis Jerichower Land. Das zu erstellende schlüssige Konzept muss sowohl für den Rechtskreis des SGB II als auch des SGB XII geeignet sein. Optional kann dem Auftragnehmer die Fortschreibung des schlüssigen Konzepts übertragen werden. Die Fortschreibung umfasst insbesondere die Aktualisierung der Angemessenheitsrichtwerte auf Grundlage geeigneter Indizes sowie einen erneuten Abgleich mit dem Angebotsmietenmarkt. Die Fortschreibung kann frühestens nach Ablauf von zwei Jahren ab Inkrafttreten des schlüssigen Konzepts erfolgen. Die Beauftragung der Fortschreibung erfolgt ausschließlich durch gesonderten Abruf durch den Auftraggeber und steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Beauftragung der Fortschreibung besteht nicht.
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Vergabe eines Vertrags für die Analyse und Erprobung dynamischer Netzentgelte in Abhängigkeit von Netz und Markt sowie deren Auswirkungen auf Flex- Geschäftsmodelle-Die dena sucht im Rahmen des Projekts Start-up Energy Transition Hub (SET Hub) nach einem Vertragspartner für die Analyse und Erprobung dynamischer Netzentgelte. Dabei sollen die Auswirkungen von Netz und Markt auf dynamische Netzentgelte sowie deren Einflüsse auf Flex-Geschäftsmodelle untersucht werden. Ein zentraler Aspekt ist die Erprobung der Infrastruktur zur intelligenten Aussteuerung dynamischer Preise, wobei der Einsatz von Smart-Meter-Gateways (SMGW) eine wichtige Rolle spielt. Ziel ist es, durch die Einführung dynamischer Preise neue Flexibilisierungsoptionen zu schaffen und diese im Rahmen des Pilotprojekts zu analysieren.
Gutachterliche Unterstützungsleistung zur Ermittlung der generellen sektoralen Produktivitätsfaktoren (Xgen) Gas und Strom der 5. RP
Beratungsleistungen-Aktualisierung der Nutzungsbedingungen für die Lübecker Hafenbahn ab Fahrplanjahr 2026/2027
Rahmenvereinbarung über die Unterstützung bei der Konzeptprüfung und Konzeptabstimmung im Rahmen der Vertragsverhandlungen nach dem 8. Kapitel SGB IX - Für die SenASGIVA besteht zur vollständigen Umsetzung der neuen Leistungs- und Vergütungsvereinbarung und der damit verbundenen neuen Systematik und Struktur und der in diesem Zusammenhang notwendigen inhaltlichen und vertraglichen Umstellung der Bedarf nach externer Unterstützung bei der Prüfung und Abstimmung der für die Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen erforderlichen Konzepte nach dem neu entwickelten Konzeptraster. Die externen Unterstützungsleistungen zielen darauf ab, dem für die Konzeptprüfung und Freigabe des Leistungsangebotes zuständigen Fachbereich eine Entscheidungsgrundlage für eine fachgerechte Abstimmung der Leistungsinhalte dargestellt in den Fachkonzepten - - für die daran anschließenden Vergütungsverhandlungen zu schaffen.-515 bis 600 Konzepte
fe 6/24 "Evaluierung der Behinderten-Pauschbeträge (§ 33b Abs. 3 EStG) sowie der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale (§ 33 Abs. 2a EStG) Forschungsauftrag
Beratung KCM. Der Dienstleister unterstützt das KCM bei seiner Arbeit durch jeweils kurzfristig erbrachte, wissenschaftlich fundierte Beratungsleistungen zu verkehrs- und tariffachlichen sowie be-triebswirtschaftlichen Einzelfragen-Das KCM benötigt zur Unterstützung seiner Arbeit einen Dienstleister, der ein umfassen-des Beratungsangebot zu sämtlichen der in Kapitel 2.2 abschließend festgelegten Themenbereiche jeweils kurzfristig und auf qualitativ höchstem Niveau anbieten kann. Die Leistungserbringung erfolgt in einem politischen Umfeld. Dort gilt es des Öfteren, Lösungen oder Kompromisse anzubieten bzw. auszuhandeln. Der Dienstleister muss in der Lage sein, als Gutachter neutral Lösungen anzubieten und diese vor den beteiligten Gruppen in diplomatischer Form zu vertreten. Hierzu gehört auch eine Sensibilität gegenüber den Bedürfnissen und Problemen der beteiligten Gruppen. Die Leistungserstellung erfolgt in intensiver Zusammenarbeit mit verschiedenen Gremien wie z.B. "Landesarbeitsgruppen" und "Landesarbeitskreisen". Diese setzen sich zusammen aus Vertretern der Verkehrsverbünde und der Verkehrs- und Tarifgemeinschaften in NRW, ausgewählten Vertretern der ÖSPV- Verkehrsunternehmen, der Zweckverbände, der DB und der NE-Bahnen sowie des KCM. Der Dienstleister unterstützt das KCM bei der Vorbereitung und Durchführung der Gremiensitzungen. Die Sitzungen finden im Wesentlichen in Köln statt. Der Dienstleister nimmt nach Maßgabe des KCM an den Sitzungen teil. Zum Leistungsumfang der Beratung gehören wissenschaftlich fundierte Ausarbeitungen (in Form von Gutachten bzw. von Vermerken, die innerhalb einer Bearbeitungszeit , welche - je nach Bedarf und Vorgabe des KCM - von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten reicht) zu erstellen sind, die Teilnahme an Besprechungen und Telefonkonferenzen, sowie ergänzende Leistungen, insbesondere die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung (Auswertung) von Gremiensitzungen einschließlich zugehöriger Arbeitsprozesse; dies schließt bei Bedarf auch die Aufarbeitung der gewonnenen Erkenntnisse sowie die Umsetzung in veröffentlichungsfähige, für eine breitere Fachöffentlichkeit leicht verständliche, Texte und/oder Grafiken durch den Dienstleister ein. Das KCM arbeitet noch mit weiteren Dienstleistern zusammen, insbesondere auch im Hinblick auf langfristige Projekte; der Dienstleister ist verpflichtet, auf Wunsch des KCM mit diesen konstruktiv zusammen zu arbeiten. Der Dienstleister stellt ein Projektteam zusammen, das die Aufgabenstellungen des KCM zu den in Kapitel 2.2 abschließend genannten Themenbereichen auf qualitativ höchstem Niveau kurzfristig bearbeiten kann und benennt eine /einen Projektleiter/-in und eine/einen Stellvertreter/-in. Die Projektleitung koordiniert das Projektteam und leitet sämtliche Auskünfte und Arbeitsergebnisse in konsolidierter Form an das KCM weiter; sie stellt zudem sicher, dass das KCM die Beratungsleistung jeweils innerhalb der vom KCM gesetzten Frist erhält.-WERT: 2 000 000,00 EUR
Erarbeitung einer Tarifmatrix sowie eines alteinnahmebasierten Einnahmeaufteilungsverfahren für die Verbundintegration des Landkreises Berchtesgadener Land in den Salzburger Verkehrsverbund (SVV)
Ermittlung der Kosten für Unterkunft und Heizung in der Landeshauptstadt Magdeburg
Gutachten zur Herleitung einer Methode zur Feststellung des Korrekturfaktors bei der Bestimmung des angemessenen Gewinnzuschlags nach § 44 Abs. 2 PostG. Das PostG sieht vor, dass der angemessene Gewinnsatz anhand des risikobereinigten Durchschnitts der Umsatzrenditen von in einem repräsentativen euorpäischen Aktienindex geführten Unternehmen bestimmt wird. Die Risikobereinigung erfolgt durch einen Korrekturfaktor. Ziel des Gutachtens ist es, ein tragfähiges Vorgehen für die Bestimmung des Korrekturfaktors im Maßgrößenverfahren 2026 zu erstellen
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