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8 öffentliche Ausschreibungen und Vergabeverfahren gefunden
Ermittlung der Kosten für Unterkunft und Heizung in der Landeshauptstadt Magdeburg
Gutachten zur Herleitung einer Methode zur Feststellung des Korrekturfaktors bei der Bestimmung des angemessenen Gewinnzuschlags nach § 44 Abs. 2 PostG. Das PostG sieht vor, dass der angemessene Gewinnsatz anhand des risikobereinigten Durchschnitts der Umsatzrenditen von in einem repräsentativen euorpäischen Aktienindex geführten Unternehmen bestimmt wird. Die Risikobereinigung erfolgt durch einen Korrekturfaktor. Ziel des Gutachtens ist es, ein tragfähiges Vorgehen für die Bestimmung des Korrekturfaktors im Maßgrößenverfahren 2026 zu erstellen
Neukonzeption des Einnahmeaufteilungsverfahrens im VRM-Tarif-Die Beauftragung hat zum Ziel, das Einnahmeaufteilungsverfahren im VRM- Verbundtarif insbesondere im Hinblick auf das Deutschland-Ticket neu zu konzeptionieren und neu berechnete Poolschlüssel erstmals im Jahr 2027 anzuwenden.
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Erstellung der Feuerwehrgebührenkalkulation Die Stadt Sonnewalde nimmt als Träger des Brandschutzes als Pflichtaufgabe den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfeleistung im Gebiet der Stadt Sonnewalde mit 16 Ortsteilen wahr. Zur Erfüllung dieser Aufgabe unterhält die Stadt Sonnewalde eine Freiwillige Feuerwehr, bestehend aus 15 Ortswehren. In der derzeit gültigen Fassung des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) können die Aufgabenträger des örtlichen Brandschutzes gem. § 45 Abs. 1 BbgBKG Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz aufgrund eigener Satzung erheben. Die Gebührenkalkulation für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sonnewalde ist derzeit nicht rechtssicher, entspricht also nicht der aktuellen Rechtsprechung. Sie ist daher zu überarbeiten. Aufgrund der richterlichen Hinweise ist keine Bescheidung seitens der Stadt Sonnewalde mehr erfolgt. Es ist beabsichtigt, rückwirkend zum 28.04.2022 eine Kalkulation zu erstellen, die dann zum 28.04.2025 fortgeführt wird, da nach § 6 Abs. 3 KAG Benutzungsgebühren alle 3 Jahre neu zu kalkulieren sind. Ausgeschrieben wird also die Erstellung von zwei Kalkulationen für folgende Zeiträume: 28.04.2022 - 27.04.2025 28.04.2025 - 27.04.2028 wobei nicht nur eine Berechnung erfolgen soll, sondern im Hinblick auf mögliche Gerichtsverfahren auch eine verständliche und nachvollziehbare Erläuterung der Kalkulation erforderlich ist. Die bisherigen Gebührensätze sind auf der Homepage der Stadt Sonnewalde www.stadt-sonnewalde.de abrufbar. Seite 1/3 Leistungsumfang: - Definition der individuellen Ziele zur Feuerwehrgebührenkalkulation - Analyse und Überarbeitung der Gebührenstrukturen und Feuerwehrgebührensatzung - Durchführung der Feuerwehrgebührenkalkulation - Erstellung einer rechtssicheren Feuerwehrgebührenkalkulation - nachvollziehbare Dokumentation der Feuerwehrgebührenkalkulation (damit auch Dritte die Kalkulation nachvollziehen können) - Vorstellung der Ergebnisse der Gebührenkalkulation in einer Beratung Für die Kalkulation würden hohe Zeitanteile in der Verwaltung gebunden werden. Daher wurde vorgeschlagen, die Feuerwehrgebührenkalkulation durch einen externen Dienstleister erstellen zu lassen. Alle für die Erstellung der Feuerwehrgebührenkalkulation erforderlichen Daten, Zahlen und Fakten als Arbeitsgrundlagen erhalten Sie bei Auftragsvergabe von der Stadt Sonnewalde. Angebotspreis bitte als Festpreis pro Kalkulation angeben!
Tarifberatung 2025-2027-Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Beratungsleistungen mit dem Fokus auf eine strategisch/wirtschaftlich ausgerichtete und zukunftsorientierte Tarif und Vertriebsstruktur im VRR und seinem politischen Umfeld. Wesentliche Leistungen: Analyse der Auswirkungen des Deutschlandickets auf das bestehende TicketSortiment Monitoring der Veränderungen durch die große Tarifreform und Handlungsalternativen zu dessen Weiterentwicklung/ Anpassung Weiterentwicklung der DeutschlandTicketVarianten in speziellen Bereichen, z.B. Ausbildungsmarkt oder Großkundensegment, bzw. Entwicklung von Alternativprodukten Konzeptionelle Beratung zur Überarbeitung eines mit dem DeutschlandTicket harmonisierten Tarifkonzeptes Unterstützung bei den Tarifkalkulationen, insbesondere bei Kalkulationen zur Wirtschaftlichkeit und adhoc Anfragen Konzeptionelle Beratung bei der Weiterentwicklung und/ oder Diversifizierung der Produkte und/ oder Anknüpfung derer an bestehende Tarifprodukte
Entwicklung eines Maßstabs zur Bewertung der Angemessenheit von Tarifberechnungsmodellen und Tariferhöhungen in Verkehrsverbünden
Entgeltkalkulation 2027-2031. Die Kalkulation der neuen Abwasserentgelte soll die Zeiträume von 2027 bis 2031, 2032 bis 2036 und 2037 bis 2041 umfassen. Für folgende Kostenträger sind die kostendeckende Entgeltsätze zu kalkulieren: • Schmutzwasser (Grund- und Mengenentgelt) • Teileinleiter (Grund- und Mengenentgelt) • Regenwasser privat • Straßenentwässerung AZV • Straßenentwässerung (entgeltfähig) • Straßenentwässerung (nicht entgeltfähig) • Fäkalschlamm • Fäkalwasser Die Entgeltkalkulationen erfolgen entsprechend den Regelungen des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen (SächsKAG)
Rahmenvereinbarung zur Prüfung und Beratung im Zusammenhang mit kalkulatorischen und gebührenrechtlichen Fragestellungen 2026-2029-Prüfung und Beratung mit dem Ziel, die Rechtssicherheit der Gebührenkalkulation sowohl für die Abfallwirtschaft als auch für die Straßenreinigung sowie der jeweiligen Gesamtabrechnungen auf Basis der Zulässigkeit von Kalkulationsansätzen und Abrechnungsmethoden/-inhalte zu gewährleisten.
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