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11 öffentliche Ausschreibungen und Vergabeverfahren gefunden
Rahmenvereinbarung über die Unterstützung bei der Konzeptprüfung und Konzeptabstimmung im Rahmen der Vertragsverhandlungen nach dem 8. Kapitel SGB IX - Für die SenASGIVA besteht zur vollständigen Umsetzung der neuen Leistungs- und Vergütungsvereinbarung und der damit verbundenen neuen Systematik und Struktur und der in diesem Zusammenhang notwendigen inhaltlichen und vertraglichen Umstellung der Bedarf nach externer Unterstützung bei der Prüfung und Abstimmung der für die Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen erforderlichen Konzepte nach dem neu entwickelten Konzeptraster. Die externen Unterstützungsleistungen zielen darauf ab, dem für die Konzeptprüfung und Freigabe des Leistungsangebotes zuständigen Fachbereich eine Entscheidungsgrundlage für eine fachgerechte Abstimmung der Leistungsinhalte dargestellt in den Fachkonzepten - - für die daran anschließenden Vergütungsverhandlungen zu schaffen.-515 bis 600 Konzepte
fe 6/24 "Evaluierung der Behinderten-Pauschbeträge (§ 33b Abs. 3 EStG) sowie der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale (§ 33 Abs. 2a EStG) Forschungsauftrag
Beratung KCM. Der Dienstleister unterstützt das KCM bei seiner Arbeit durch jeweils kurzfristig erbrachte, wissenschaftlich fundierte Beratungsleistungen zu verkehrs- und tariffachlichen sowie be-triebswirtschaftlichen Einzelfragen-Das KCM benötigt zur Unterstützung seiner Arbeit einen Dienstleister, der ein umfassen-des Beratungsangebot zu sämtlichen der in Kapitel 2.2 abschließend festgelegten Themenbereiche jeweils kurzfristig und auf qualitativ höchstem Niveau anbieten kann. Die Leistungserbringung erfolgt in einem politischen Umfeld. Dort gilt es des Öfteren, Lösungen oder Kompromisse anzubieten bzw. auszuhandeln. Der Dienstleister muss in der Lage sein, als Gutachter neutral Lösungen anzubieten und diese vor den beteiligten Gruppen in diplomatischer Form zu vertreten. Hierzu gehört auch eine Sensibilität gegenüber den Bedürfnissen und Problemen der beteiligten Gruppen. Die Leistungserstellung erfolgt in intensiver Zusammenarbeit mit verschiedenen Gremien wie z.B. "Landesarbeitsgruppen" und "Landesarbeitskreisen". Diese setzen sich zusammen aus Vertretern der Verkehrsverbünde und der Verkehrs- und Tarifgemeinschaften in NRW, ausgewählten Vertretern der ÖSPV- Verkehrsunternehmen, der Zweckverbände, der DB und der NE-Bahnen sowie des KCM. Der Dienstleister unterstützt das KCM bei der Vorbereitung und Durchführung der Gremiensitzungen. Die Sitzungen finden im Wesentlichen in Köln statt. Der Dienstleister nimmt nach Maßgabe des KCM an den Sitzungen teil. Zum Leistungsumfang der Beratung gehören wissenschaftlich fundierte Ausarbeitungen (in Form von Gutachten bzw. von Vermerken, die innerhalb einer Bearbeitungszeit , welche - je nach Bedarf und Vorgabe des KCM - von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten reicht) zu erstellen sind, die Teilnahme an Besprechungen und Telefonkonferenzen, sowie ergänzende Leistungen, insbesondere die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung (Auswertung) von Gremiensitzungen einschließlich zugehöriger Arbeitsprozesse; dies schließt bei Bedarf auch die Aufarbeitung der gewonnenen Erkenntnisse sowie die Umsetzung in veröffentlichungsfähige, für eine breitere Fachöffentlichkeit leicht verständliche, Texte und/oder Grafiken durch den Dienstleister ein. Das KCM arbeitet noch mit weiteren Dienstleistern zusammen, insbesondere auch im Hinblick auf langfristige Projekte; der Dienstleister ist verpflichtet, auf Wunsch des KCM mit diesen konstruktiv zusammen zu arbeiten. Der Dienstleister stellt ein Projektteam zusammen, das die Aufgabenstellungen des KCM zu den in Kapitel 2.2 abschließend genannten Themenbereichen auf qualitativ höchstem Niveau kurzfristig bearbeiten kann und benennt eine /einen Projektleiter/-in und eine/einen Stellvertreter/-in. Die Projektleitung koordiniert das Projektteam und leitet sämtliche Auskünfte und Arbeitsergebnisse in konsolidierter Form an das KCM weiter; sie stellt zudem sicher, dass das KCM die Beratungsleistung jeweils innerhalb der vom KCM gesetzten Frist erhält.-WERT: 2 000 000,00 EUR
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Erarbeitung einer Tarifmatrix sowie eines alteinnahmebasierten Einnahmeaufteilungsverfahren für die Verbundintegration des Landkreises Berchtesgadener Land in den Salzburger Verkehrsverbund (SVV)
Ermittlung der Kosten für Unterkunft und Heizung in der Landeshauptstadt Magdeburg
Gutachten zur Herleitung einer Methode zur Feststellung des Korrekturfaktors bei der Bestimmung des angemessenen Gewinnzuschlags nach § 44 Abs. 2 PostG. Das PostG sieht vor, dass der angemessene Gewinnsatz anhand des risikobereinigten Durchschnitts der Umsatzrenditen von in einem repräsentativen euorpäischen Aktienindex geführten Unternehmen bestimmt wird. Die Risikobereinigung erfolgt durch einen Korrekturfaktor. Ziel des Gutachtens ist es, ein tragfähiges Vorgehen für die Bestimmung des Korrekturfaktors im Maßgrößenverfahren 2026 zu erstellen
Neukonzeption des Einnahmeaufteilungsverfahrens im VRM-Tarif-Die Beauftragung hat zum Ziel, das Einnahmeaufteilungsverfahren im VRM- Verbundtarif insbesondere im Hinblick auf das Deutschland-Ticket neu zu konzeptionieren und neu berechnete Poolschlüssel erstmals im Jahr 2027 anzuwenden.
Erstellung der Feuerwehrgebührenkalkulation Die Stadt Sonnewalde nimmt als Träger des Brandschutzes als Pflichtaufgabe den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfeleistung im Gebiet der Stadt Sonnewalde mit 16 Ortsteilen wahr. Zur Erfüllung dieser Aufgabe unterhält die Stadt Sonnewalde eine Freiwillige Feuerwehr, bestehend aus 15 Ortswehren. In der derzeit gültigen Fassung des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) können die Aufgabenträger des örtlichen Brandschutzes gem. § 45 Abs. 1 BbgBKG Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz aufgrund eigener Satzung erheben. Die Gebührenkalkulation für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sonnewalde ist derzeit nicht rechtssicher, entspricht also nicht der aktuellen Rechtsprechung. Sie ist daher zu überarbeiten. Aufgrund der richterlichen Hinweise ist keine Bescheidung seitens der Stadt Sonnewalde mehr erfolgt. Es ist beabsichtigt, rückwirkend zum 28.04.2022 eine Kalkulation zu erstellen, die dann zum 28.04.2025 fortgeführt wird, da nach § 6 Abs. 3 KAG Benutzungsgebühren alle 3 Jahre neu zu kalkulieren sind. Ausgeschrieben wird also die Erstellung von zwei Kalkulationen für folgende Zeiträume: 28.04.2022 - 27.04.2025 28.04.2025 - 27.04.2028 wobei nicht nur eine Berechnung erfolgen soll, sondern im Hinblick auf mögliche Gerichtsverfahren auch eine verständliche und nachvollziehbare Erläuterung der Kalkulation erforderlich ist. Die bisherigen Gebührensätze sind auf der Homepage der Stadt Sonnewalde www.stadt-sonnewalde.de abrufbar. Seite 1/3 Leistungsumfang: - Definition der individuellen Ziele zur Feuerwehrgebührenkalkulation - Analyse und Überarbeitung der Gebührenstrukturen und Feuerwehrgebührensatzung - Durchführung der Feuerwehrgebührenkalkulation - Erstellung einer rechtssicheren Feuerwehrgebührenkalkulation - nachvollziehbare Dokumentation der Feuerwehrgebührenkalkulation (damit auch Dritte die Kalkulation nachvollziehen können) - Vorstellung der Ergebnisse der Gebührenkalkulation in einer Beratung Für die Kalkulation würden hohe Zeitanteile in der Verwaltung gebunden werden. Daher wurde vorgeschlagen, die Feuerwehrgebührenkalkulation durch einen externen Dienstleister erstellen zu lassen. Alle für die Erstellung der Feuerwehrgebührenkalkulation erforderlichen Daten, Zahlen und Fakten als Arbeitsgrundlagen erhalten Sie bei Auftragsvergabe von der Stadt Sonnewalde. Angebotspreis bitte als Festpreis pro Kalkulation angeben!
Tarifberatung 2025-2027-Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Beratungsleistungen mit dem Fokus auf eine strategisch/wirtschaftlich ausgerichtete und zukunftsorientierte Tarif und Vertriebsstruktur im VRR und seinem politischen Umfeld. Wesentliche Leistungen: Analyse der Auswirkungen des Deutschlandickets auf das bestehende TicketSortiment Monitoring der Veränderungen durch die große Tarifreform und Handlungsalternativen zu dessen Weiterentwicklung/ Anpassung Weiterentwicklung der DeutschlandTicketVarianten in speziellen Bereichen, z.B. Ausbildungsmarkt oder Großkundensegment, bzw. Entwicklung von Alternativprodukten Konzeptionelle Beratung zur Überarbeitung eines mit dem DeutschlandTicket harmonisierten Tarifkonzeptes Unterstützung bei den Tarifkalkulationen, insbesondere bei Kalkulationen zur Wirtschaftlichkeit und adhoc Anfragen Konzeptionelle Beratung bei der Weiterentwicklung und/ oder Diversifizierung der Produkte und/ oder Anknüpfung derer an bestehende Tarifprodukte
Entwicklung eines Maßstabs zur Bewertung der Angemessenheit von Tarifberechnungsmodellen und Tariferhöhungen in Verkehrsverbünden
Entgeltkalkulation 2027-2031. Die Kalkulation der neuen Abwasserentgelte soll die Zeiträume von 2027 bis 2031, 2032 bis 2036 und 2037 bis 2041 umfassen. Für folgende Kostenträger sind die kostendeckende Entgeltsätze zu kalkulieren: • Schmutzwasser (Grund- und Mengenentgelt) • Teileinleiter (Grund- und Mengenentgelt) • Regenwasser privat • Straßenentwässerung AZV • Straßenentwässerung (entgeltfähig) • Straßenentwässerung (nicht entgeltfähig) • Fäkalschlamm • Fäkalwasser Die Entgeltkalkulationen erfolgen entsprechend den Regelungen des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen (SächsKAG)
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