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50 öffentliche Ausschreibungen und Vergabeverfahren gefunden
Rahmenvertrag Rechtliche Beratungsleistungen für SPNV-Ausschreibungen und Verkehrsverträge mit Fahrzeugfinanzierungsunterstützung ("Legal Advisor") Wenn Neufahrzeuge eine Option sind, bietet die BEG im Regelfall eine Finanzierungsgarantie an. Im Vorfeld ist eine hierfür relevante Vergabeunterlage (sog. Anlage 16) in Abstimmung mit der Vergaberechtskanzlei der BEG zu erstellen. Während des laufenden SPNV-Vergabeverfahrens sind Rückfragen der Bieter zu dieser Anlage 16 in Abstimmung mit der Vergaberechtskanzlei der BEG zu beantworten. Nach Erteilung des Zuschlags bei der SPNV-Vergabe ist ein Garantiedokument zu erstellen; zudem sind mit dem Verkehrsunternehmen, den finanzierenden Banken und dem Leasinggeber die Finanzierungsverträge inkl. Finanzierungsgarantie zu verhandeln. Sofern sich in der Laufzeit des Verkehrsvertrages Anpassungen ergeben, die Auswirkungen auf die Finanzierungsverträge haben, sind entsprechende Nachträge abzustimmen. Darüber hinaus prüft die BEG derzeit, inwieweit es einer neuen Strategie hinsichtlich der Fahrzeugbeschaffung und -finanzierung bedarf. Auch hierfür werden im Rahmen des hier ausgeschriebenen Rahmenvertrags Beratungsleistungen benötigt.-WERT: 1 600 000,00 EUR
Beratung im Rechtsgebiet Vergaberecht und Kooperationen-Die Rahmenvereinbarung soll folgende Leistungen im Rechtsgebiet Vergaberecht, Kooperationen, abdecken: a) Beratung bei der Strukturierung der verschiedenen Kooperationsprojekte b) Beratung hinsichtlich neuer vergaberechtlicher Strategien und neuer Vergabekonzepte c) Beratung / Betreuung / Durchführung von Kooperationsprojekten d) rechtliche Beratung im Rahmen von Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungskonzepten für Kooperationsprojekte e) Beratung im kommunalen Haushaltsrecht und Kommunalrecht im Zusammenhang mit Kooperationsprojekten f) Beratung hinsichtlich gesellschaftsrechtlicher Aspekte im Zusammenhang mit Kooperationsprojekten g) Beratung im Beihilferecht im Zusammenhang mit Kooperationsprojekten h) Beratung bei der Anpassung von Vergabekonzepten an geänderte Rechtslagen i) Beratung im Immobilienrecht im Zusammenhang mit Kooperationsprojekten j) allgemeine Unterstützung der Vergabestelle bei schwierigen vergaberechtlichen Fragestellungen hinsichtlich der Abwicklung von Kooperationen k) Erstellung eines kostenlosen Quartalsberichts zur Lage der Rechtsstreitigkeiten und außergerichtlichen Tätigkeiten unter Angabe von Kurzzusammenfassung des Sachverhalts, Parteien, Streitwert und Kostenstand-Wert: 1 500 000,00 EUR
Sanierung Geschwister-Scholl-Gymnasium, Vergabemanagement- und Rechtsdienstleistungen##Diese Nichtvergabe betrifft unsere REF-Nr. 54049 vom 08.12.2025 ## Anmerkung: Dieser Auftrag wurde vom Auftraggeber nicht vergeben. In diesem Fall kann eine Auftragsvergabe über ein nicht öffentliches Verfahren erfolgen! Weitere Informationen: https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/860635-2025
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Ausbau OGS Bergschule, Vergabemanagement- und Rechtsdienstleistungen ##Diese Nichtvergabe betrifft unsere REF-Nr. 54446 vom 10.12.2025## Anmerkung: Dieser Auftrag wurde vom Auftraggeber nicht vergeben. In diesem Fall kann eine Auftragsvergabe über ein nicht öffentliches Verfahren erfolgen! Weitere Informationen: https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/860800-2025
Abschluss einer Rahmenvereinbarung (RV) über die Erbringung von Beratungsleistungen (Dienstleistung) im Bereich der Innenrevision. Ziel der Rahmenvereinbarung ist zum einen die Unterstützung des RZF bei der rechtlichen, organisatorischen und prozessualen Aufstellung und Einrichtung dieses neuen Bereichs. Darüber hinaus soll nach Gründung eine die bedarfsorientierte Unterstützung der Innenrevision bei der Durchführung von Prüfungen, Sonderuntersuchungen sowie Beratungsleistungen erbracht werden. Die externen Leistungen sollen die Effizienz und Qualität der internen Revisionsprozesse stärken. Neben der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen stehen zum anderen insbesondere die internen Vorgaben und Regelungen für eine gute Unternehmensführung (Corporate Governance) im Fokus. Diese sind während der Vertragslaufzeit für das RZF als moderne und schnell wachsende Behörde, die als strategischer IT-Partner eine Schlüsselrolle für die Weiterentwicklung und Zielerreichung der Finanzverwaltung NRW einnimmt, zu evaluieren, anzupassen bzw. neu zu entwickeln und zu implementieren, so dass die neue Innenrevision von Beginn an auf Basis eines gehärteten externen und internen Regelwerks arbeiten kann. Die Schätzmenge an abzurufenden Leistungen beträgt pro Mitarbeiter und Jahr 220 PT (Personentage). Die Höchstmenge an abzurufenden Leistungen beträgt pro Mitarbeiter und Jahr 250 PT
Rahmenvereinbarung über Beratungsleistungen im Bereich Patent- und Urheberrecht-Die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (htw saar) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Beratungsleistungen im Bereich Patent- und Urheberrecht für die maximale Laufzeit von 3 Jahre (bzw. bis zum Erreichen der Höchstabnahmesumme). Die htw saar verfolgt das Ziel, die Ergebnisse ihrer Forschung bestmöglich zu schützen, zu verwerten und rechtlich abzusichern. Im Rahmen dessen soll ein externer Dienstleister beauftragt werden, der umfassende Beratungsleistungen - vergleichbar mit den Aufgaben einer Patentverwertungsagenur (PVA) - erbringt.
Finanz- & Rechtsberater - Strukturierung & Umsetzung einer Finanzierungsstruktur (Senior- & Junior-Fazilitäten)-Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages mit einem Finanz- und Rechtsberater für die Strukturierung und Umsetzung einer Finanzierungsstruktur (Senior- & Junior-Fazilitäten).-WERT: 1 050 000,00 EUR
Provision of legal advice and legal representation to Eurojust- Lot 1: EU Civil Service Law; ▪ Lot 2: EU Procurement Law, Corporate Governance, Public International Law and EU Constitutional Law; ▪ Lot 3: Information Technology Law, Intellectual Property Law and Data Protection. WERT: 450 000,00 EUR
1 Mitarbeiter (m/w/d) in ANÜ – Jurist in der Gremienbetreuung / GG-A02
Law consultancy services Public International Law - 07 - PRO633LAD-2025-Provision of external law consultancy services to assist the in-house Legal Services in questions related to institutional legal affairs, International Public Law and the Law of International Organizations.WERT: 150 000,00 EUR
Regelungsoptionen zur verbindlichen Umsetzung der DGE-Qualitätsstandards in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung-Ziel und Gegenstand des Sachverständigengutachtens: Ziel des Gutachtens ist die systematische Analyse der rechtlichen Möglichkeiten, die Umsetzung der DGE-Qualitätsstandards in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung bundesweit verbindlich zu gestalten. Der Fokus liegt dabei auf den Bereichen: i) Schulen und Kindertagesstätten, ii) Landeskantinen, iii) Bundeskantinen, iv) Krankenhäuser. Das Gutachten soll ausgehend von einer rechtlichen Bestands- und Defizitanalyse insbesondere untersuchen, welche Regelungsoptionen in den genannten Bereichen geeignet und praktikabel sind, um die Einhaltung der DGE-Qualitätsstandards rechtlich verbindlich sicherzustellen. Dabei sollen für die vier Bereiche folgende Fragen beantwortet werden: 1. Welche Rechtsbereiche sind für die verbindliche Einführung der DGE- Qualitätsstandards relevant? 2. Welche Regelungsoptionen bestehen, um die Umsetzung der DGE- Qualitätsstandards verbindlich zu gestalten, und welche dieser Optionen sind aus juristischer Sicht besonders tragfähig und umsetzbar? Vertiefende Forschungsfragen bezüglich der identifizierten Regelungsoptionen: i. Stehen (verfassungs-)rechtliche Hemmnisse einer verbindlichen Regelung entgegen? ii. Wer ist auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene zuständig für Erlass und Kontrolle? Ist der Bund kompetenziell zu einer bundesweiten verbindlichen Regelung berechtigt? iii. Wie könnte die Einhaltung der DGE-Qualitätsstandards „bürokratieschonend“ überprüft werden? iv. Welche Sanktions- oder Anreizsysteme könnten zur Rechtsdurchsetzung angewandt werden?
Ausbau OGS Bergschule, Vergabemanagement- und Rechtsdienstleistungen-Die Stadt Wetter (Ruhr) beabsichtigt, dem ab dem Jahr 2026 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gerecht zu werden und plant daher, die zweizügige Grundschule Bergstraße durch Um- und Erweiterungsmaßnahmen an den aktuellen Standard für Bildungseinrichtungen anzupassen. Damit die umfangreiche Sanierung reibungslos und ohne Beeinträchtigung des Schulbetriebs durchgeführt werden kann, wurde beschlossen, die Schülerinnen und Schüler während der Bauzeit an einen Ausweichstandort in die ehemalige, derzeit leerstehende Grundschule Schmandbruch auszulagern. Da die Grundschule Schmandbruch jedoch nur einzügig ist, wird zusätzlich eine Containeranlage benötigt, die auf dem Schulhof der Grundschule Schmandbruch aufgestellt wird. In diesem Zusammenhang schreibt die Stadt Wetter (Ruhr) im Rahmen eines offenes Verfahrens Leistungen des Vergabemanagements und einer Rechtsberatung aus. Durch die Leistungen des Vergabemanagements soll eine zügige und rechtssichere Abwicklung der notwendigen Vergabeverfahren in Zusammenarbeit mit der Verwaltung sichergestellt werden. Die Leistungen sind voraussichtlich von März 2026 bis Dezember 2027 zu erbringen. Es wird von einer Gewerkeanzahl von ca. 25 Gewerken ausgegangen (Stand November 2025). Eine Gewerkeliste ist in den Vergabeunterlagen enthalten.. Die Sanierungmaßnahme der Bergschule beinhaltet folgende Maßnahmen: Schadstoff-, Brandschutz, Sanierung Innenraum und Sanierung TGA, Fassadensanierung, Anbau
Interne Revision-Germany Trade & Invest (GTAI) ist die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Bundes (Auftraggeberin). GTAI beabsichtigt den Abschluss eines auf fünf Jahre angelegten Dienstleistungsvertrags zur Durchführung der Internen Revision. Gefördert wird die Auftraggeberin zu fast 100% vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages in Form einer nicht rückzahlbaren institutionellen Zuwendung (gemäß § 44 BHO). Gemäß Revisionsordnung vom 04.08.2025 ist die Interne Revision (IR) verpflichtet, jährlich ein bis zwei Pflichtprüfungen sowie ein bis zwei Schwerpunktprüfungen durchzuführen. Dazu muss jährlich eine kursorische Pflichtprüfung des institutionellen Verwendungsnachweises durchgeführt werden. Sofern die Auftraggeberin ein Projekt oder mehrere Projekte im Vorjahr durchgeführt hat, müssen diese Verwendungsnachweise ebenfalls kursorisch geprüft werden. Darüber hinaus ist mind. eine thematische Schwerpunktprüfung durchzuführen, geplant sind aber jährlich budgetär zwei. Zu Beginn des Auftrages erstellt der Auftragnehmer eine mehrjährige Prüfungsplanung auf Basis einer Risikoanalyse in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin. Der Auftragnehmer führt die vorgegebenen Pflichtprüfungen für die Geschäftsjahre 2026, 2027, 2028, 2029 und 2030 durch. Darüber hinaus führt der Auftragnehmer jährlich Schwerpunktprüfungen zu bestimmten Themen durch. Erfahrungsgemäß können jährlich 1-2 Schwerpunktprüfungen erfolgen. Die Schwerpunktprüfungen werden im jährlichen Prüf-plan abgestimmt und durch die AG separat mit einem Kostenvoranschlag beauftragt. Optionale Leistungen: Sollte während der Erbringung der Dienstleistung ein zusätzlicher Bedarf entstehen - insbesondere hinsichtlich der Durchführung von Workshops und Beratungen zu ausgewählten Themen - übernimmt der Auftragnehmer die Konzeption, technische Umsetzung sowie die Durchführung dieser Maßnahmen.
Sanierung Geschwister-Scholl-Gymnasium, Vergabemanagement- und Rechtsdienstleistungen Beschreibung: Die Stadt Wetter (Ruhr) beabsichtigt in den kommenden Jahren eine umfangreiche bauliche Sanierungsmaßnahme des Geschwister-Scholl-Gymnasiums. In diesem Zusammenhang schreibt sie im Rahmen eines offenen Verfahrens Leistungen des Vergabemanagements und einer Rechtsberatung aus. Durch die Leistungen des Vergabemanagements soll eine zügige und rechtssichere Abwicklung der notwendigen Vergabeverfahren in Zusammenarbeit mit der Verwaltung sichergestellt werden. Die Leistungen sind voraussichtlich von März 2026 bis Dezember 2027 zu erbringen. Es wird von einer Gewerkeanzahl von ca. 40 Gewerken ausgegangen (Stand November 2025). Eine Gewerkeliste ist in den Vergabeunterlagen enthalten. Die Sanierungmaßnahme des Geschwister-Scholl-Gymnasiums beinhaltet folgende Maßnahmen: Schadstoff-, Brandschutz- und Dachsanierung, Sanierung Innenraum und Sanierung TGA inkl. strukturierte Verkabelung und PV-Anlage, Fassadensanierung (neue Fassade Holz sowie Erneuerung Fenster). Die Baumaßnahme wird in 2 Bauabschnitten zu je 2 Jahren angesetzt. Beginnend ab Sommer 2026.
Legal support services for the compliance assessment of the national measures transposing Directive (EU) 2022/2041of the European Parliament and the Council of 19 October 2022 on Adequate Minimum Wages in the European Union - The contractor will carry out a thorough analysis of the Member States’ transposition of the Directive into their national legal frameworks. The data analysed at legal and technical level, and the conclusions drawn by the contractor, should provide the Commission with the necessary information to decide if the Member States’ transposition of the Directive is compliant in terms of the completeness of the notification (including the previously mentioned case-law requirements), as well as on the adequacy/correctness of the transposition in each case.
Rechtsberatung im Bau- und Mietrecht-Rahmenvereinbarung zur Begutachtung ausgewählter Rechtsfragen im Bau- und Mietrecht im Geschäftsbereich
Interne Revision-Beratung, Unterstützung, Aufbau und Inbetriebnahme der Internen Revision umfasst u.a. Aufbau und vorübergehende Leitung der Abteilung Interne Revision Implementierung der internen Kontrollsysteme (IKS) Schulung und Entwicklung der Mitarbeiter Durchführung von Prüfungen und Audits Integration in das Krankenhaus-Management ### diese Ankündigung hat rein informativen Charakter und begründet keinen Rechtsanspruch auf Teilnahme am Beschaffungsverfahren###
Rahmenvereinbarung zu Rechtsberatungsdienstleistungen zur Umsetzung von Anforderungen zum Datenschutz und der EU-KI-Verordnung in Projekten der GIZ. Rechtliche Beratung hilft, Risiken zu erkennen und sicher mit KI-Technologie umzugehen. Durch die wachsenden datenschutzrechtlichen und KI-rechtlichen Anforderungen ist die Gewährleistung der datenschutzrechts- und KI-rechtskonformen Ausgestaltung der Projekte der GIZ schwieriger geworden. Aufgrund des weiterhin konstant hohen Beratungsbedarfs sowie der Komplexität der zu beurteilenden Sachverhalte, die beim Data Helpdesk eingehen, soll der Auftragnehmer bei der Beratung durch das Data Helpdesk unterstützend tätig sein
Los 1: technische und wirtschaftliche Beratungsdienstleistung und Los 2: juristische Beratungsdienstleistung für den Teil-/Abriss und Neubau einer 2-zügigen Grundschule mit Einfeldsporthalle
Abschluss eines Rahmenvertrages über die anlassbezogene Erbringung von Rechtsberatungsleistungen im Vereins und Verbandsrecht für den Tourismus NRW e.V. einschließlich der Beratung zu Organstrukturen, Governance, Haftung, Satzungs und Geschäftsordnungsfragen sowie dem Verhältnis zwischen Verein und seinen Mitgliedsorganisationen. Der Auftraggeber beabsichtigt, eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwaltskanzlei zu beauftragen, die/der zur unbeschränkten Rechtsberatung nach den berufsrechtlichen Vorschriften berechtigt ist (insbesondere Rechtsanwält:innen gemäß BRAO oder europäische Rechtsanwält:innen gemäß EuRAG). Der Rahmenvertrag soll eine Laufzeit von 4 Jahren haben
Vergaberechtliche Beratung zur Loszusammenfassung nach § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB Der Landkreis Schweinfurt plant für das Kreisalten- und Pflegeheim in Werneck (Spitalstraße 2, 97440 Werneck) einen Erweiterungsbau, um zusätzliche 31 Pflegeplätze anbieten zu können. Im Zuge dieser Baumaßnahme stellt sich für den Landkreis Schweinfurt die Frage, ob das Projekt in Holzmodulbauweise mit hohem Vorfertigungsgrad realisiert werden kann. Diese modulare Bauweise zieht unweigerlich eine Loszusammenfassung nach sich. Aus diesem Grund ist der Landkreis Schweinfurt auf der Suche nach einer Rechtsanwaltskanzlei, die eine Begründung zur Loszusammenfassung i. S. d. § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB für dieses Projekt zur Vorlage bei der Förderstelle und als Basis zur rechtssicheren Projektdurchführung erstellt. Die Maßnahme wird durch das LfP mit dem Programm „PflegeSoNaH“ gefördert. Es liegen technische Gründe sowie ein wirtschaftlicher Grund, die für eine Modulbauweise sprechen, vor.
Rahmenvertrag Unterstützung Meldewesen-Für das Meldewesen der ILB wird Unterstützung benötigt. Um diese Unterstützung sicherzustellen, soll mit zwei Dienstleistern ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden-4.1 Vorbereitung und Durchführung von Projekten, 4.2 Projektleitung Der Auftragnehmer unterstützt das Meldewesen durch die Übernahme von Projektleitungen, 4.3 Fachliche Unterstützung Der Auftragnehmer unterstützt das Meldewesen fachlich,4.4 Testmanagement Meldewesen Der Auftragnehmer unterstützt das Meldewesen beim Testmanagement-Nicht Gegenstand der Aufgabenstellungen sind Umsetzungen/Entwicklungen in SAP, S2A oder SAP BW. Die ILB schließt nach Durchführung des Vergabeverfahrens einen Rahmenvertrag mit zwei Auftragnehmern ab. Auf Grundlage dieses Rahmenvertrages ist der Auftraggeber zum Abruf von Einzelaufträgen über die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen berechtigt.-WERT: 2 250 000,00 EUR, Höchstwert: 2 925 000,00 EUR
Umfinanzierung von vier HTO-Gesellschaften-Gutachterliche Leistungen sowie aktive Begleitung bei der Änderung der Finanzierungsstruktur (Umfinanzierung) von vier Gesellschaften mit Beteiligungen des Freistaats Bayern bzw. der LfA Förderbank Bayern. Die zu erbringenden Leistungen sind in 2 Lose unterteilt: • LOS 1 finanzwirtschaftliche Analyse und Umsetzung • LOS 2 rechtliche Analyse und Umsetzung: Kapitalzuführung: • Erstellung einer integrierten Planungsrechnung (Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage) bei einer Kapitalzuführung (LOS 1) • Erstellung eines Rückzahlungsrahmens für die Besserungsscheine bei einer Kapitalzuführung (LOS 1) • Erstellung eines Private Investor Tests bei einer Kapitalzuführung (LOSE 1&2) • Analyse der geplanten Kapitalzuführung unter Berücksichtigung von gesellschafts-, haushalts-, steuer- und beihilferechtlichen Aspekten (LOS 2) • Rechtliche Unterstützung (LOS 2) und aktive Begleitung (LOSE 1&2) bei der Umsetzung der Kapitalzuführung Optionale Leistung: Debt-to- equity swap • Aktualisierung der integrierten Planungsrechnung (Ertrags-, Vermögens und Finanzlage) im Falle des debt-to-equity swaps (LOS 1) • Aktualisierung eines Rückzahlungsrahmens für die Besserungsscheine im Falle des debt-to-equity-swap (LOS 1) • Erstellung eines Private Investor Tests für den Fall eines debt-to-equity-swaps (LOSE 1&2) • Analyse des geplanten debt-to-equity swaps unter Berücksichtigung von gesellschafts-, haushalts-, steuer- und beihilferechtlichen Aspekten (LOS 2) • Rechtliche Unterstützung (LOS 2) und aktive Begleitung (LOSE 1 & 2) bei der Umsetzung des debt-to-equity swaps Weitere konkrete Angaben zur geforderten Leistung finden sich in der Leistungsbeschreibung zu beiden Losen.
FKZ 3724 17 702 0 - Herausforderungen an ein zukunftsfähiges Umweltrecht 2.0 - Verwaltungshandeln und Governance in Zeiten multipler Krisen-Das hier ausgeschriebene Projekt möchte den im Vorgängerprojekt gestarteten Diskurs des UBA mit der Rechtswissenschaft darüber fortsetzen, was es für die Rechts- und Governanceentwicklung heißt, wenn wir uns als Gesellschaft im sog. Zeitalter des Anthropozän auf den Pfad in eine sozial-ökologische Transformation begeben wollen. Die Rahmenbedingungen hierfür sind nicht einfacher geworden, Stichwort multiple Umweltkrisen, Kriege und (geo-)politische Neuordnung. Wir wollen ein Schwerpunktthema herausarbeiten und jeweils aus drei Blickwinkeln beleuchten lassen. Wir haben uns angesichts der Debatten um die Modernisierung des Staates, der Stärkung der EU und der Neuordnung der UN für die Frage nach dem Verwaltungshandeln und der Governance in Zeiten multipler Krisen entschieden. Wir wollen dieses Thema mit anderen Rechtswissenschaftlern*innen aus drei Blickwinkeln diskutieren und diesen Diskurs veröffentlichen, damit er in den rechtswissenschaftlichen Kreisen stärker wahrgenommen und weiterdiskutiert wird. Wir suchen hierfür ein erfahrenes Projektteam aus Rechtswissenschaftlern*innen und Netzwerkern*innen.
Rahmenvereinbarung über arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung-Die Musikkultur Rheinsberg gGmbH beabsichtigt, im Wege eines Direktauftrags eine Rechtsanwaltskanzlei mit der laufenden arbeitsrechtlichen Mandantenbetreuung zu beauftragen. Der Auftrag umfasst neben anderen Beratungsthemen speziell die kontinuierliche Beratung der Geschäftsführung und Personalabteilung in arbeitsrechtlichen Fragestellungen, die Begleitung bei personellen Maßnahmen sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung.
FMA - Rechtsanwalts-Dienstleistungen-Die FMA beabsichtigt die Vergabe von Rechtsanwaltsdienstleistungen. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung mit 5 Rahmenvereinbarungspartnern abgeschlossen werden.
Technisch-wirtschaftliche und juristische Beratungsleistungen - ÖPP-Projekt-Technisch-wirtschaftliche und juristische Beratungsleistungen für den Neubau des Zentrums der kommunalen Abfallwirtschaft der Stadt Fürth (Bayern) als Projekt in öffentlich-privater Partnerschaft ÖPP) mit Recyclinghof, Müllabfuhr, Verwaltung und den dazugehörigen baulichen Anlagen (Warmhalle, Tiefgarage, Lagergebäude, usw.). Los 1: Technisch-wirtschaftliche Beratungsleistungen (Projektsteuerung) Los 2: Juristische Beratungsleistungen
Support services in relation to monitoring, analyses and evaluation of Cybersecurity legal framework, policies and strategies - WERT: 450 000,00 EUR
Angemessenheits- und Implementierungsprüfung nach IDW PS 981: 35 Tagessätze IDW PS 98 - optionale Wirksamkeitsprüfung: 70 Tagessätze
Compliance (2)-Gegenstand der Leistung ist die regelmäßige Durchführung von standortübergreifenden Revisionsprüfungen in allen Bereichen und Funktionen. Der Auftragnehmer (Compliance Officer) zeigt sich hierbei für die Rechtskonformität des Instituts verantwortlich und stellt gleichzeitig eine reibungslose sowie gesetzeskonforme Abwicklung der Geschäftsprozesse sicher.
IR Co-Sourcing-Interne Revision: Rahmenvertrag für Co-Sourcing / Outsourcing einzelner Prüfungen
RV arbeitsrechtliche Beratung-Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über Anwaltsleistungen abzuschließen. Der Auftragnehmer soll den Auftraggeber in ausgewählten Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie des Sozial- und Tarifrechts (Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes, TVöD) sowie in Fragen der Arbeitnehmerüberlassung beraten. Die Personalabteilung der Generalverwaltung holt den Auftragnehmer im Rahmen eines nicht exklusiven Rahmenvertrags bei besonders gelagerten Fällen zur außergerichtlichen Beratung oder Prozessvertretung hinzu. Der Auftraggeber behält sich vor, in Standardfällen arbeits- oder sozialrechtlicher Natur lokale Kanzleien am jeweiligen Gerichtsort mit den gesetzlichen Gebühren zu beauftragen. Der Auftraggeber schätzt die Leistungsanteile auf ca. 80 % für Individualarbeitsrecht, ca. 10 % für kollektives Arbeitsrecht und Tarifrecht sowie ca. 10 % für Sozialrecht. Diese Verteilung ist jedoch nur eine Schätzung und nicht verbindlich. Ein Projektteam aus mindestens vier Rechtsanwält*innen ist erforderlich.
Rahmenvereinbarung über die Einrichtung und Betrieb einer internen Meldestelle nach dem HinSchG-Nach § 12 Abs. 1 S. 1 HinSchG1 haben Beschäftigungsgeber dafür zu sorgen, dass bei ihnen mindestens eine Stelle für interne Meldungen eingerichtet ist und betrieben wird, an die sich Beschäftigte wenden können (interne Meldestelle). Aufgabe der internen Meldestelle ist es nach § 13 HinSchG, - Meldekanäle nach § 16 HinSchG zu betreiben, über die sich Beschäftigte an die interne Meldestelle wenden können, um Informationen über Verstöße zu melden, - das Verfahren nach § 17 HinSchG (Eingangsbestätigung, Prüfung der Meldung, Kontakt mit hinweisgebender Person) zu führen und - Folgemaßnahmen nach § 18 HinSchG (interne Untersuchungen durchführen, hinweisgebende Person an zuständige Stelle verweisen, Verfahren abschließen, Verfahren zwecks weiterer Untersuchungen abgeben an „interne Ermittlungen“ oder eine zuständige Behörde) zu ergreifen.
Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen für die Revision. Sie haben im Wesentlichen die Durchführung von Prüfungen im Zusammenhang mit der Auslagerung von IT-bezogenen Aktivitäten auf externe Unternehmen, ausgewählten IT- Prüfungen in den Themenfeldern Daten- und Informationssicherheit sowie Prüfungen im Kreditgeschäft sowie im Bankbetrieb zum Inhalt
Rechtsberatungsleistungen für die GKL-Los 1 - Arbeitsrecht des Öffentlichen Dienstes. Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes (mit Schwerpunkt TV-L Bayern). Los 2 - Steuer-, Verwaltungsrecht (Öffentliches Recht). Steuerrecht Verwaltungsrecht; Los 3 - Vergaberecht und Compliance (Öffentliches Recht).Vergaberecht.. Los 4 - IT-Recht und Datenschutzrecht. IT-Recht Datenschutzrecht; Los 5 - Wirtschaftsrecht und Handelsrecht (Zivilrecht). Handelsrecht, Handelsvertreterrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht Glücksspielrecht Erbschaftsrecht Gesellschaftsrecht.
Arzneimittel-/Pharmarecht-Die Fraunhofer-Gesellschaft (weiter: Auftraggeber) beabsichtigt, externe Rechtsdienstleistungen zur Unterstützung der internen Rechtsberatung zu beschaffen, wobei im Rahmen der Erbringung der Rechtsdienstleistungen zu berücksichtigen ist, dass die Fraunhofer-Gesellschaft als eine nach Art. 91b GG von Bund und Ländern geförderte gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegt, die in sämtliche Beratungsbereiche hineinspielen können. Hierzu soll ein Rahmenvertrag über anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Arzneimittelrecht/ Pharmarecht abgeschlossen werden: Arzneimittelrecht/ Pharmarecht Beratung und Unterstützung (einschließlich der Formulierung und Verhandlung entsprechender vertraglicher Regelungen) des Auftraggebers bei Fragestellungen zum Arzneimittelrecht/ Pharmarecht, insbesondere im Zusammenhang mit F&E-Verträgen (Auftragsforschung und Kooperationsvorhaben), Lizenzverträgen, klinischen Prüfungen (hier insbesondere, aber nicht abschließend, Fraunhofer als Sponsor, Fraunhofer als Prüfzentrum, Fraunhofer als Hersteller von Prüfpräparaten) sowie nicht-interventionellen Studien. Die Leistungen gem. § 116 GWB sind nicht Gegenstand der vorliegenden Beschaffung. WERT: 340 000,00 EUR
Patentverwertung-Gegenstand des Vorhabens „Patentverwertung in Hamburg – Unterstützung der Patentaktivitäten des Hamburger Patentverbundes“ ist die verbesserte Verwertung von Erfindungen aus öffentlicher Forschung in Hamburg. Die patentaktiven Hamburger Hochschulen und zwei außer-universitäre Forschungseinrichtungen streben an, durch Identifizierung, schutzrechtliche Sicherung und Vermarktung von Forschungsergebnissen ihre Wissensressourcen für die Wirtschaft transparent und einer Verwertung außerhalb der Wissenschaft zugänglich zu machen. Die einzelnen Verbundpartner wollen den verantwortungsbewussten Umgang mit dem eigenen geistigen Eigentum auch zur Profilierung gegenüber Politik, Gesellschaft und Wirtschaft nutzen. Die Koordination des Projektes liegt bei der Technischen Universität Hamburg (TUHH). Die TUHH beantragt die Fördermittel des Landes für die sieben erfindungsrelevanten Hamburger Hochschulen TUHH, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Helmut-Schmidt-Universität, Universität Hamburg, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg), HafenCity Universität (HCU) und Hochschule für Musik und Theater Hamburg (HfMT) sowie die beiden außeruniversitären Forschungsinstitute (AuFs) Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNITM) und dem Leibniz Institut für Experimentelle Virologie (LIV). In diesem Sinne ist die TUHH Antragstellerin und Zuwendungsnehmerin der Fördermittel. Die Hochschulen und Leibniz-Institute werden bei der Wahrnehmung der Verwertungsaufgabe in finanzieller Sicht unterstützt von der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung. Im Zuge des Aufbaus der Startup Factory wird eine enge Zusammenarbeit zwischen Patentverbund und der Start up Factory im IP-Bereich erwartet. Als externer Dienstleister soll eine Patentverwertungsagentur (PVA) mit der Ausführung des operativen Geschäfts beauftragt werden. Neben der Beratung von Hochschulen, AuFs und Erfinderteams, der Prüfung der Erfindungen und dem Patentmanagement sowie einer Strategieberatung zu Schutzrechten begleitet der externe Dienstleister in Zusammenarbeit mit ausgewählten Patentanwaltskanzleien die Schutzrechtsanmeldungen. Der externe Dienstleister soll auch die Zusammenarbeit mit der Start up Factory begleiten.WERT: 1 000 000,00 EUR
Rahmenverträge IKT-Dienstleistungen-Ziel dieser Ausschreibung ist die Beschaffung von externen Personalressourcen zur Ablösung oder Weiterentwicklung von Fachapplikationen, der Einführung digitaler Leistungen sowie der Umsetzung durchgängiger und automatisierter Verwaltungsprozesse. Beschafft werden IKT-Dienstleistungen, wie Projektleitung, Agile Coaching, Business Analyse, Requirements Engineering, Design Thinking, UX Design, Enterprise und Solution Architektur, Daten Architektur und -engineering, IKT-Sicherheit, Test Management, Microsoft Development, juristische Unterstützung und IKT-Personalverleih. Lose (1 IKT-Projektleitung, Agile Coaching, Project Management Office, Business-Analyse, Requirements Engineering:Lose (2 Design Thinking Coaching, UX Design:Lose (3 Enterprise und Solution Architektur: Lose (4 Daten Analyse, Daten Architektur, Daten Engineering: Lose (5 IKT-Sicherheit (Konzeptionsebene): Lose (6 Testmanagement und -engineering:Lose (7 Microsoft Dynamics und PowerPlatform Devolopment: Lose (8 Juristische Unterstützung: Lose (9 Personalverleih IKT (diverse Rollen):
Rahmenvertrag Rechtsdienstleistung-Mit dem vorliegenden Beschaffung sucht armasuisse insgesamt 5 spezialisierte Rechtsdienstleistungsanbieter schwerpunktmässig in den nachfolgenden Rechtsgebieten: Allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht Beschaffungsrecht Vertragsrecht, insbesondere Werkvertragsrecht Zivilprozessrecht und öffentliches Verfahrensrecht Haftpflichtrecht Öffentlichkeitsrecht Informationstechnologierecht, mitumfassend Datenschutz, Immaterialgüterrecht und Lizenzrecht Völker- und Staatsvertragsrecht Es wird nach Anbietern gesucht, die in der Lage sind, die hiervor genannten Bereiche aus einer Hand abzudecken. Die Anbieter haben im Rahmen von Referenzen auszuweisen, dass sie über das erforderliche Fachwissen verfügen, sowie über ausgewiesene Erfahrung mit politisch sensiblen und medienwirksamen Mandaten/Tätigkeiten. Die Anbieter erbringen in den oben genannten Rechtsgebieten schwerpunktmässig die folgenden Rechtstätigkeiten: Vertretung der armasuisse in Verfahren vor Gerichten und vor Verwaltungsbehörden Erstellen von Rechtsgutachten Durchführung von Audits bzw. Administrativuntersuchungen Beratung bei Rechtssetzungsvorhaben
Juristische und datenschutzrechtliche Beratung Juristische und datenschutzrechtliche Beratung für Systeme, Portale, Apps, Produkte, KI, Aktionen und Maßnahmen des RMV in den Bereichen Vertrieb, Marketing, CRM und Innovation
Rechtsberatungs- und Unterstützungsdienstleistungen im Rahmen der Beschaffung einer neuen Fahrzeuggeneration zum Einsatz im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im S-Bahn-Netz Hamburg-Gegenstand der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung ist die juristische Begleitung des Fahrzeugbeschaffungsprozesses, inkl. Vorbereitung und Durchführung des europaweiten Beschaffungsverfahrens sowie sonstige juristische Beratung und begleitende nicht juristische Unterstützung während des Prozesses. Das Projektmanagement und die verkehrswirtschaftliche Beratung wurden in einer Rahmenvereinbarung an einen externen Dienstleister vergeben. Eine Rahmenvereinbarung für den technischen Dienstleister wurde bereits bezuschlagt, eine Rahmenvereinbarung zur Finanzierung der Fahrzeugbeschaffung wird noch ausgeschrieben. Ein im nationalen Verfahren vergebener Vertrag zur juristischen Beratung des Beschaffungsprojektes BR 491 läuft voraussichtlich Anfang 2026 aus. Zur Sicherstellung der kontinuierlichen Rechtsberatung ist ein neues Vergabeverfahren durchzuführen. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer konstruktiv mit sämtlichen in- und externen Projekt- beteiligten (neben der LNVG und dem Land SH z.B. der hvv, der SBH und der DB InfraGo) zusammenarbeitet. Im Zuge der Vorbereitungen für die Fahrzeugbeschaffung sind bereits juristische Stellung-nahmen erarbeitet worden. Diese werden nach Zuschlagserteilung dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Entscheidung, ob neben der Fahrzeugherstellung auch die Instandhaltung für bis zu 30 Jahre in die Zuständigkeit des Fahrzeugherstellers übergehen wird, noch nicht getroffen worden. Sollte sich der Auftraggeber für eine Herstellerinstandhaltung entscheiden, wird diese Bestandteil des Vergabeverfahrens für die Fahrzeugbeschaffung. Die FHH schätzt den Aufwand wie folgt: - Anwaltliche Beratungsleistungen 24.750 Stunden - Nicht anwaltliche Unterstützungsleistungen 5.250 Stunden - Besprechungen in Präsenz in Hamburg (Reisepauschale) 300 Stück Diese Mengen stellen zugleich die verbindliche Höchstabnahmegrenze (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung). Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von 6 Jahren. Nach Ablauf dieser Vertragslaufzeit endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, soweit die vorgesehene verbindliche Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit erreicht wird.
Rechtsberatung im Energierecht-Gegenstand des Rahmenvertrags ist die rechtliche Beratung und ggf. rechtliche Begleitung von Vorhaben der dena im Bereich des Energierechts sowie angrenzender Rechtsgebiete, insbesondere durch kurzfristig abrufbare, projektbezogene Einzelleistungen. Ziel der Ausschreibung ist es, spezialisierte Rechtsberatung im Energierecht für unterschiedliche unternehmerische Leistungsbereiche zu erhalten. Die Beratung soll eine rechtskonforme und effiziente Umsetzung der jeweiligen Aufgaben sicherstellen und die strategische Ausrichtung der dena berücksichtigen.
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zur Vergabe eines Rahmenvertrags über rechtsanwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Beschaffung von Bau- und Baunebenleistungen, Architekten-, Ingenieurs-, Gutachter- und Beratungsleistungen, soweit diese untrennbar im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme stehen, für den Stabsbereich Einkauf, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Beschreibung: Rechtsanwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Beschaffung von Bau- und Baunebenleistungen, Architekten-, Ingenieurs-, Gutachter- und Beratungsleistungen
Optimierung unternehmensweites Internes Kontrollsystem (IKS)
Fachliche und juristische Unterstützung bei der Umsetzung der novellierten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED III) Das Vorhaben dient dazu, die Auftraggeberin und das BMUKN hinsichtlich der ausstehenden und auf Grund von Umsetzungsfristen notwendigen Umsetzung der novellierten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED III) und den zahlreichen anstehenden nationalen Rechtsetzungen im Bereich erneuerbare Energien und Naturschutz auf wissenschaftlicher Basis fachlich und juristisch in verschiedenen - ggf. kurzfristig zu aktualisierenden - Arbeitspaketen und Themenbereichen zu unterstützen und zu beraten. Die wissenschaftliche Beratungsleistung soll den Bund befähigen, zielgerichtete Standards im Sinne des Naturschutzes zu entwickeln und in die Prozesse einzubringen. Dabei sollen aus fachlicher Sicht sowohl die von der Regierung formulierten Beschleunigungswirkungen als auch die Wahrung ökologischer Schutzstandards ausgewogen integriert werden.
Juristische Beratung von TenneT Germany innerhalb 5 verschiedener Rechtsgebiete: - Planungs- und Umweltrecht - Real Estate / Immobilienrecht - Vertrags- und Vergaberecht (Bauvertrags- bzw. Anlagenbaurecht) - Energierecht - Kapitalmarktrecht Kapitalmarktrecht
Hinweisgeberschutzgesetz. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als Beschäftigungsgeber ist gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet dafür zu sorgen, dass eine interne Meldestelle eingerichtet ist und betrieben wird, an die sich Beschäftigte des KBA wenden können. Nach § 14 Absatz Satz 1 HinSchG kann eine interne Meldestelle eingerichtet werden, indem ein Dritter (folgend Anbieter) mit den Aufgaben einer internen Meldestelle betraut wird. Das KBA wird einen Dritten mit der Betrauung der internen Meldestelle beauftragen. Es sind vom Anbieter in diesem Zusammenhang nachfolgende Leistungen zu erbringen.
Evaluation des am 01.11.2024 in Kraft getretenen Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) und zur Änderung weiterer Vorschriften-Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) beabsichtigt, im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 VgV die Evaluation des am 01.11.2024 in Kraft getretenen Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) und zur Änderung weiterer Vorschriften zu vergeben.
Rechtsgutachten zu Fragestellungen betreffend das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) und zur Änderung weiterer Vorschriften-Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) beabsichtigt, im Wege einer öffentlichen Ausschreibung gemäß § 8 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 9 UVgO ein Rechtsgutachten zu Fragestellungen betreffend das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) und zur Änderung weiterer Vorschriften zu vergeben. Dabei sind die Themenkomplexe (a) Verfahrensrechtliche Ausgestaltung des SBGG-Verfahrens unter Einschluss insbesondere der Fristenregelungen, (b) rechtliche Ausgestaltung des Geschlechtseintrags- und Vornamenwechsels bei Minderjährigen, (c) Rechtsfragen im Hinblick auf nicht dem Gesetzeszweck entsprechende Inanspruchnahme der Möglichkeiten des Gesetzes und (d) Potenzialanlayse der Regelungen zur Reduzierung von Verwaltungsaufwand abzudecken. Das Rechtsgutachten soll der Vorbereitung des Evaluationsberichtes des BMBFSFJ dienen, indem bestimmte Regelungen des SBGG mit Blick auf Gesetzeszweck und etwaige Weiterentwicklungspotentiale rechtswissenschaftlich untersucht werden. Die Erkenntnisse des Rechtsgutachtens sollen dazu beitragen, gesellschaftspolitische Diskussionen zu den Auswirkungen des SBGG zu versachlichen und Fragestellungen zur Anwendungspraxis juristisch zu beleuchten. Die Erkenntnisse sollen in die Gesamtevaluation des SBGG einfließen. Dem Rechtsgutachten ist ein Abstract beizufügen. Das Rechtsgutachten soll nationale und internationale Rechtsprechung sowie die relevante rechtswissenschaftliche (Kommentar-)Literatur einbeziehen.
Externe Compliancebeauftragte-Gegenstand des Verfahrens ist die Auslagerung der Beauftragtenfunktionen für - Compliance gemäß PCGK Bund - Integrität/Korruptionsprävention gem. Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung - AGG- Beschwerdestelle gem. §13 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) sowie sämtlicher operativer Aufgaben. Ziel des Auftrags ist die Implementierung eines Com-pliance- Management-Systems, für den der Auftragnehmer die volle inhaltlicher und operative Verantwortung als Projektleitung trägt. WERT: 350 000,00 EUR