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50 öffentliche Ausschreibungen und Vergabeverfahren gefunden
Studie zur Rolle von Online-Games im Radikalisierungsprozess-Studie zur Untersuchung der Rolle von Online-Games als potenzielle Kommunikations-, Kontakt- und Rekrutierungsräume im Kontext von Radikalisierungsprozessen junger Menschen in Deutschland. Online-Games haben sich zu wichtigen sozialen Kommunikationsräumen entwickelt. Während für den Bereich des (Rechts-)Extremismus bereits erste wissenschaftliche Erkenntnisse zu Erscheinungsformen und Kommunikationsstrategien in Gaming-Kontexten vorliegen, fehlen für den Phänomenbereich Islamismus bislang belastbare empirische Erkenntnisse. Insbesondere ist ungeklärt, ob und in welcher Weise Online-Games und gamingnahe Kommunikationsräume als Kommunikations-, Kontakt- oder Rekrutierungsräume für islamistische Akteure genutzt werden. Vor dem Hintergrund der Aufgaben der Landesmedienanstalten im Bereich Medienaufsicht, Jugendmedienschutz und der Beobachtung medienbezogener Entwicklungen soll das Forschungsvorhaben eine empirische Grundlage für die fachliche Einordnung dieses Untersuchungsfeldes schaffen. Interessierte Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer werden daher aufgefordert, ein Konzept für die Durchführung der nachfolgend beschriebenen Studie vorzulegen.
Sachverständige zur Begutachtung von Interessenbekundungen im Bundesprogramm ‚Demokratie leben"Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beabsichtigt, im Wege einer öffentlichen Ausschreibung gemäß § 8 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 9 UVgO den Auftrag „Sachverständige zur Begutachtung von Interessenbekundungen im Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ “ zu vergeben. Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) werden unabhängige Sachverständige zur Begutachtung von eingereichten Interessenbekundungen für Projekte und koordinierende Projekte auf den Programmebenen Land, Bund, und Digitaler Raum sowie im Sonderhaben Integration und Teilhabe gesucht. Anmerkung: Aufgrund der Angabe zum Ausführungsort ist die Zuordnung der Region nicht eindeutig möglich, bzw. betrifft mehrere Bundesländer, daher werden in diesem Fall alle PLZ-Regionen aktiviert. Sollte die Ausführung nicht in Ihrem PLZ-Bereich erfolgen, ist diese Mitteilung gegenstandslos.
EITH DEI Assessment-Refer to procurement documents for details. The objective of the service contract is to provide EIT Health with a comprehensive and structured analysis of DEI in HEIs, with a focus on innovation-related activities, programmes and institutional practices, within the framework of the EIT HEI. The service provider is expected to deliver an evidence-based understanding of the current state of DEI practices, including the identification of key barriers affecting equitable access to innovation-related opportunities, activities, networks, funding and participation across HEIs. The service combines strategic and analytical support and is outsourced to ensure access to specialised expertise. The service contract will build on existing EIT Community materials, including previous analyses, reports, and good practices, with the objective of consolidating this knowledge base and addressing the current gap in structured, HEI-specific insights on DEI practices within innovation-related activities.
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Betrieb eines regionalen Angebots- und Lotsendienstes Früher Hilfen zur Unterstützung und bei Bedarf Weitervermittlung von Eltern in der Region Bremervörde Betrieb eines regionalen Angebots- und Lotsendienstes Frühe Hilfen für (werdende) Eltern durch Unterstützung mit und Vermittlung von flächendeckenden, sozialraumorientierten, inklusiven und bedarfsgerechten Angeboten Früher Hilfen in der Region Bremervörde. Die Region Bremervörde besteht aus der Stadt Bremervörde, der Gemeinde Gnarrenburg und der Samtgemeinde Geestequelle.
Betrieb eines regionalen Angebots- und Lotsendienstes Früher Hilfen zur Unterstützung und bei Bedarf Weitervermittlung von Eltern in der Region Zeven Betrieb eines regionalen Angebots- und Lotsendienstes Frühe Hilfen für (werdende) Eltern durch Unterstützung mit und Vermittlung von flächendeckenden, sozialraumorientierten, inklusiven und bedarfsgerechten Angeboten Früher Hilfen in der Region Zeven. Die Region Zeven besteht aus der Stadt Zeven sowie den Gemeinden Selsingen, Sittensen und Tarmstedt.
Soziale Schuldnerberatung 2027-2029 Soziale Schuldnerberatung im Landkreis Helmstedt gem. § 16a Nr. 2 SGB II und § 11 Abs. 5 SGB XII im Umfang von 60 Wochenstunden für den Zeitraum 2027 - 2029
Suchtberatung und -prävention im Kreis Plön für den Zeitraum 01.01.2027 - 31.12.2031
Rahmenvereinbarung Sachverständigengutachten zur Kostenentwicklung HzE. Die Stadt Halle (Saale) beabsichtigt die Beauftragung eines Sachverständigen bzw. eines sachverständigen Instituts mit der Erstellung eines wissenschaftlich fundierten Gutachtens zur umfassenden Analyse der Ursachen der Kostensteigerungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff. SGB VIII. Ziel des Gutachtens ist die Identifikation, Quantifizierung und Bewertung der Ursachen der für die Kostensteigerungen in der Stadt Halle (Saale) maßgeblichen Einflussfaktoren unter Berücksichtigung demografischer Einflüsse.
Betrieb einer gemeinsamen Täterberatungsstelle bei Partnerschaftsgewalt für die Landkreise Rotenburg (Wümme) und Stade Betrieb einer gemeinsamen Täterberatungsstelle bei Partnerschaftsgewalt für die Landkreise Rotenburg (Wümme) und Stade. Das Angebot richtet sich nach den Standards der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit häusliche Gewalt e. V. Es soll in beiden Landkreisen an zwei zentralen Standorten, jeweils in Stade und in Zeven, mit guter Erreichbarkeit und Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel vorgehalten werden. Das Angebot soll Selbstmeldern und Selbstmelderinnen offenstehen oder durch eine Auflage bzw. Weisung durch Gerichte und Staatsanwaltschaften initiiert werden können.
Mitwirkung und Unterstützung bei der Erstellung des sektoralen Kapitels „Soziales“ auf Bundesebene zur Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2028-2034-Der Europäische Sozialfonds soll dem Grunde nach auch in der künftigen Förderperiode 2028 - 2034 fortgeführt werden. Grundlagen für die Umsetzung wird u.a. der Nationale und Regionale Partnerschaftsplan (NRPP) als Teil des neuen „Mehrjährigen Finanzrahmens der Europäischen Union für den Zeitraum 2028 bis 2034“ (MFR 2028-2034) sein. Weiterhin sind die Verordnungsvorschläge der Europäischen Kommission (KOM) zur Förderperiode 2028 - 2034, die aktuell noch verhandelt werden, als Rechtsgrundlagen zu berücksichtigen. Die Mitgliedstaaten bekommen seitens der (KOM) ein festes EU-Budget zugewiesen und legen im NRPP fest, wie die Mittel auf die verschiedenen Politikbereiche verteilt werden. Der Deutsche Nationale und Regionale Partnerschaftsplan (DNRPP) soll auf der Basis der obigen Verordnungsvorschläge in sektorale und regionale Kapitel untergliedert werden. Das Bundesminsiterium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist auf der Basis der obigen Verordnungsvorschläge im Rahmen seiner Federführung für den ESF in den bisherigen FP sowie der innerstaatlich vereinbarten Aufgabenverteilung im DNRPP zuständig für a) die Erstellung des Kapitels „Soziales“ auf Bundesebene b) die Einbindung der relevanten Partner für das Kapitel „Soziales“ auf Bundesebene und c) die erweiterte Köhärenzabstimmung zwischen Bund und Ländern zum EU-Ziel „Soziales“ Zu den obigen Aufgaben ist im Rahmen dieser Ausschreibung jeweils ein Leistungsbaustein vorgesehen. Die Arbeiten sollen unmittelbar nach Zuschlagserteilung beginnen und zum Start der Förderperiode mit der Genehmigung des NRPP durch die KOM abgeschlossen werden. Hauptvertragslaufzeit: Die Leistungserbringung soll direkt nach der Zuschlagserteilung beginnen (geplant für 10/2026). Der Vertrag endet zum 31.01.2028. Optionen: 1. Optionen für die Zeit vom 01.02.2028 bis 30.04.2028 2. Optionen für die Zeit vom 01.05.2028 bis 31.07.2028
Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und Obdachlose
Macro-econometric Assessment of Reduced Working Time Policies - 240105/7807 WERT: 185 000,00 EUR
Erstellung einer wissenschaftlichen Studie zur Evaluation und Weiterentwicklung der sozialen Beratungslandschaft in Niedersachsen - WERT: 300 000,00 EUR
Betreuung von Notunterkünften (Stadt Hildesheim) rd. 157 Wohnungen im Stadtgebiet Hildesheim -Die Betreuungsleistung wird werktags Montag bis Freitag in der Regel von 08.00 bis 16.00 Uhr durchgeführt. In dieser Zeit ist gleichzeitig durchgängig eine Erreichbarkeit sicher zu stellen. Die Vertragslaufzeit ist vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028. Aufgrund der nicht weiter in die Zukunft planbaren Anzahl an Wohnungen und Bewohnenden, die der Betreuung bedürfen, wird für diese Leistung keine Verlängerungsoption vereinbart. Es sind 4 Vollzeitstellen für die Betreuungsleistung vorgesehen. Sachkosten für Raummiete und Nebenkosten können angesetzt werden.
Parkbetreuung in unterschiedlichen Parkanlagen im BA Mitte v. Berlin-1.1 Einsatzgebiet 1 – Parkanlagen um den Kleinen Tiergarten, 1.2 Einsatzgebiet 2 – Parkanlagen um die Heinrich-Heine-Straße,1.3 Einsatzgebiet 3 – Parkanlagen im Badstraßenkiez
Fachberatung in der Kindertagespflege für die Regionen Nord, Ost, West und Süd im Kreis Segeberg 2027-2028
Soziale Betreuung und Präsenzdienst im NachtRaum in Mainz im Zeitraum 01.12.2026 - 01.12.2028
Mobile Beratung für Kindergärten und Kindertagespflegepersonen-Der Gesetzgeber hat in den §§ 22-24 SGB VIII den Anspruch auf Bildung und Förderung für Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege formuliert. Kindertagestätten und Kindertagespflegepersonen können die mobile Beratung als Unterstützungsangebot für Kinder mit besonderen Herausforderungen in der sozialen und emotionalen Entwicklung in Anspruch nehmen. In Form von Beratung, Begleitung und Hospitation erhalten die Fachkräfte mit dem Blick von außen verschiedene Anregungen für den Umgang mit herausforderndem Verhalten und sie lernen neue Methoden für die Gestaltung des Alltags in den Einrichtungen kennen. Außerdem können präventive Veränderungen im Gruppenalltag erprobt werden.
Erstellung von Forschungsstudien, Evaluationen und wissenschaftlichen Expertisen für die Landeskommission Berlin gegen Gewalt: Los 1 Berliner Monitoring Gewaltdelinquenz 2027; Los 2 Wissenschaftliche Begleitung des Berliner Landesprogrammes Radikalisierungsprävention und der Landeskoordinierungsstelle Radikalisierungsprävention; Los 3 Evaluation der Projekte Begegnungsräume des Fonds zur Unterstützung der Betroffenen von extremistischer Gewalt; Los 4 Evaluation des Projekts Berlin gegen Hassgewalt Soforthilfefonds für Betroffene Beschreibung: Los 1 Berliner Monitoring Gewaltdelinquenz 2027; Los 5 Studie Gewaltprävention im Grundschulalter Beschreibung: Los 1 Berliner Monitoring Gewaltdelinquenz 2027
Betreibung/Sozialbetreuung GU Niesky
Betrieb eines regionalen Angebots- und Lotsendienstes Früher Hilfen zur Unterstützung und bei Bedarf Weitervermittlung von Eltern in der Region Rotenburg Betrieb eines regionalen Angebots- und Lotsendienstes Frühe Hilfen für (werdende) Eltern durch Unterstützung mit und Vermittlung von flächendeckenden, sozialraumorientierten, inklusiven und bedarfsgerechten Angeboten Früher Hilfen in der Region Altkreis Rotenburg (Wümme). Die Region des Altkreises Rotenburg (Wümme) besteht aus der Stadt Rotenburg (Wümme), der Stadt Visselhövede, der Gemeinde Scheeßel sowie den Samtgemeinden Bothel, Fintel und Sottrum.
Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ Zur Durchführung des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ ist für die Projektphase 2027-2028 (mit Option zur einmaligen Verlängerung bis Ende 2030) ein Auftrag zu vergeben. Für die Projektphase 2027-2028 stehen maximal 900.000 Euro (brutto) jährlich zur Verfügung.-Folgende Maßgaben sind bei der Konzeption der kommenden Programmphase zu berücksichtigen: (1) Strategische Beratung (2) Identifizierung und Aufbereitung neuer Aspekte im Kontext Familie und Arbeitswelt (3) Begleitung der Reform des Elterngeldes (4) „Fortschrittsindex Vereinbarkeit“ - Familienorientiere Unternehmenskultur vorantreiben (5) Programmmanagement inkl. Programmmonitoring und -dokumentation (6) Kommunikation Weitere Aufgaben, die im Rahmen des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie “ zu erfüllen sind (hierzu muss kein gesondertes Konzept vorgelegt werden): (7) Die strategischen Kooperationen mit Wirtschafts- und Branchenverbänden sowie Gewerkschaften sollen in enger Abstimmung mit dem BMBFSFJ weiterhin betreut und mögliche Anknüpfungspunkte der Zusammenarbeit ausgelotet werden, um die Inhalte des Unternehmensprogramms direkt an die Zielgruppen und mithilfe der Kanäle der Partner/Partnerinnen in die Mitte der Wirtschaft zu tragen. Erwartet werden Vorschläge für neue Partner/Partnerinnen und Kooperationen, die die Breitenwirkung der Programminhalte effektiv verstärken und neue Zugänge auch zu (männerdominierten) Branchen schaffen, bei denen das Thema Vereinbarkeit noch unzureichend Thema ist. (8) Inhaltliche Aktualisierung ausgewählter bestehender Publikationen sowie Entwicklung und Erstellung der Inhalte für neue Informationsmaterialien für unterschiedliche Zielgruppen und Adressaten (ca. 1-2 pro Jahr). (9) Redaktionelle Erstellung von Aktuell-Meldungen auf der Website (ca. 1-2 pro Monat) und Betreuung der Inhalte des Online-Newsletters „Erfolgsfaktor Familie“, der anlassbezogen zwei bis drei Mal pro Jahr erscheint. (10) Bearbeitung von Ad-hoc-Anfragen des BMBFSFJ zu bestimmten Schwerpunktthemen (statistische Informationen, Recherche, Aufarbeitung, Einordnung, Bewertung von Studien, Ableitung von Folgen für Beschäftigte mit Familienverantwortung bei gesetzlichen Vorhaben). (11) Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem bei der DIHK angesiedelten Netzwerkbüro „Erfolgsfaktor Familie“, Nutzung von Synergieeffekten zwischen Programm und Netzwerk sowie der Servicestelle „Lokale Bündnisse für Familie“ und (anlassbezogen) der Rahmenagenturen des BMBFSFJ. (12) Präsentation des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ sowie fachliche Impulse aus dem Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ auf ausgewählten Fachveranstaltungen mit bundesweiter Ausstrahlung (ca. 3-4 pro Jahr). (13) Zwischenbericht sowie Abschlussbericht mit Auswertung des Programmverlaufs inkl. Schlüsseldokumenten.
Fortführung und Weiterentwicklung des Ernährungslotsenvorhaben
Externe Gutachter/Tagungshaus-Los 1: Die ausgeschriebene Leistung umfasst die inhaltliche Begutachtung und Bewertung von Projektanträgen sowie Schlussberichten im Rahmen der EU-Programme Erasmus+ Jugend und Europäisches Solidaritätskorps. Die Begutachtung erfolgt online über durch JUGEND für Europa bereitgestellte Systeme und umfasst insbesondere: -die inhaltliche Prüfung und Bewertung deutsch- und englischsprachiger Projektanträge nach europaweit geltenden Bewertungskriterien, -die Erstellung deutschsprachiger schriftlicher Gutachten, -sowie nach entsprechender Qualifizierung auch die Bewertung von Schlussberichten. Los 2: JUGEND für Europa sucht im Rahmen einer Schulungsveranstaltung vom 07. bis 09. September 2026 eine geeignete Unterkunft für die Unterbringung und Verpflegung (Frühstück) von bis zu 15 Teilnehmenden.
Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende und Geflüchtete am Standort 14913 Jüterbog
Fortsetzung der Servicestelle „Familienpakt Bayern“ von 2027 bis 2031-Gegenstand dieses Verfahrens ist der Betrieb der Servicestelle Familienpakt Bayern für den Zeitraum 01.01.2027 – 31.12.2031. Der Familienpakt Bayern steht für ein gemeinsames Vorgehen der Bayerischen Staatsregierung und der bayerischen Wirtschaft (Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw), Bayerischen Industrie und Handelskammertag e.V. (BIHK) und Bayerischen Handwerkstag e.V. (BHT), um das Zukunftsthema Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei den bayerischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zu positionieren und sie dabei zu unterstützen, ihre Betriebe familienfreundlicher zu gestalten. Die Paktpartner haben am 20.05.2026 im Rahmen des Familienpakt Bayern einen Kooperationsvertrag zur Fortsetzung des Betriebs der gemeinsamen Servicestelle bis 31.12.2031 geschlossen. Die Servicestelle übernimmt danach die Erstberatung, ist Ansprechpartnerin und Lotsin für die Unternehmen. Sie betreut die Kanäle der Öffentlichkeitsarbeit des Familienpakts, akquiriert und vernetzt Mitglieder und führt Veranstaltungen durch.-WERT: 1.620.600 Euro
Suchtberatung Landkreis Stade
Soziale Infrastruktur-Konzeptes SIKo Datenaktualisierung 2026 und 2027
Bereitstellung von Fachexpertise und personellen Ressourcen im Bereich der Pflegeberatung
Erstellung einer Analyse zur sozialen Lage im Land Brandenburg. Das Gutachten soll dabei dem Prinzip der Lebenslagen folgen und - nach einer allgemeinen Auswertung - inhaltlich einen Schwerpunkt auf die gesellschaftliche Gruppe der Kinder und Jugendlichen in Brandenburg legen. Datenquellen sollen in erster Linie die laufend aktualisierten Datensysteme der Sozialberichterstattung in Brandenburg sein: "Brandenburger Sozialindikatoren" (https://sis.brandenburg.de) / "Monitoring zur sozialen und gesundheitlichen Lage von Kindern und Jugendlichen" (https://sozialmonitoring.brandenburg.de). Es geht ausdrücklich nicht darum, alle verfügbaren Daten zusammenzutragen, sondern durch ausgewählte maßgebliche Indikatoren die aktuelle Situation abzubilden und ggf. besondere Entwicklungen herauszuarbeiten ### diese Ankündigung hat rein informativen Charakter und begründet keinen Rechtsanspruch auf Teilnahme am Beschaffungsverfahren ###
Konzeption, Durchführung und Dokumentation eines Planungsprozesses sowie die Erstellung eines kommunalen Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention
Erarbeitung des Zweiten Gleichstellungsberichtes des Freistaates Sachsen (46/26) -Allgemeiner Leistungsgegenstand ist die Erarbeitung des Zweiten Gleichstellungsberichtes des Freistaates Sachsen in Form eines aussagekräftigen, prägnanten und im Vergleich zum Ersten Gleichstellungsbericht wesentlich kürzeren Berichtes.
FKZ 3726 16 101 0 - Zukunft? Jugend fragen! Studie zu umwelt-, klima- und nachhaltigkeitsbezogenen Einstellungen und Engagementbereitschaften Jugendlicher 2027. Mit dem Vorhaben soll an die früheren Vorläuferstudien (mit der letzten Studie aus dem Jahr 2023) angeknüpft und Entwicklungen im Umweltbewusstsein junger Menschen anhand des Fortschreibens von Zeitreihen analysiert werden. Die Studie soll in verschiedenen umweltrelevanten Bereichen Partizipationswünsche und Engagementbereitschaften Jugendlicher aufzeigen und die Bedingungen der Akzeptanz von Umweltpolitik in der jungen Generation untersuchen. Umweltbezogene Herausforderungen, umweltpolitische Handlungsbedarfe, eine grundlegende sozial-ökologische Transformation sowie mögliche Lösungsansätze sollen aus der Perspektive Jugendlicher erörtert und weiterentwickelt werden. Dafür kommt ein sozialwissenschaftlicher Methodenmix aus qualitativen, quantitativen und beteiligungsorientierten Methoden zum Einsatz. Neben einer öffentlichkeitswirksamen Kurzpublikation soll auch ein interaktives Dashboard erstellt und verschiedene Materialien und Formate zur Verbreitung und Diskussion der Ergebnisse entwickelt und durchgeführt werden.
FKZ 3726 41 102 0 - Sozialgerechter Klimaschutz. Ansätze zur Adressierung vulnerabler Haushalte-Das Ziel des Vorhabens besteht darin, Vorschläge für Policy Mixe zur sozial- ökologischen Transformation in den Bedürfnisfeldern Wohnen und Mobilität zu entwickeln, wobei der Fokus auf den Handlungsspielräumen einkommensarmer und vulnerabler Haushalte liegen soll. Die Erhöhung des umwelt- und klimapolitischen Ambitionsniveaus wird häufig mit Instrumenten umgesetzt, die regressive Verteilungseffekte haben. Angesichts spezifischer Problemlagen vulnerabler Haushalte, die über Einkommensarmut hinausgehen, können die negative Verteilungseffekte einer verursacherorientierten Umweltpolitik aber nicht allein mithilfe klassischer Sozialpolitik adressiert werden. Eine sozialverträgliche Gestaltung von Klimapolitik ist daher gefragt, die im Rahmen geeigneter Policy-Mix-Konzepte das Anpassungsvermögen einkommensarmer und vulnerabler Haushalte an steigende klimapolitische Anforderungen erhöht. Im Rahmen des Projektes sollen daher auf der Basis einer genauen Analyse der Handlungsbedingungen (resp. -restriktionen) einkommensarmer und vulnerabler Haushalte in den Bedürfnisfeldern Wohnen und Mobilität problemadäquate, zielgruppenspezifische und anreizkompatible Policy Mixe erarbeitet werden, die deren Handlungsspielräume für nachhaltige Konsum- und Lebensweisen erweitern. Durch Co-Design Ansätze, die die Perspektive von Verbraucher*innen und weiterer Stakeholder bei der Problemanalyse und dem Design von Politikinstrumenten integrieren, sollen praxistaugliche Vorschläge - auch unter Berücksichtigung von good-practice-Beispielen aus dem Ausland - entwickelt werden. Zudem soll in einem Exkurs ein Überblick über den Stand der wissenschaftlichen und öffentlichen Debatte hinsichtlich wirksamer Maßnahmen und Instrumente erstellt werden, um den ökologischen Fußabdruck von wohlhabenden Haushalten zu adressieren und sie stärker zur Finanzierung der sozial-ökologischen Transformation heranzuziehen.
Soziale Beratung und Betreuung geflüchteter Personen in der Stadt Coesfeld
Studie zu Anfeindungen, Bedrohungen und Gewalterfahrungen in Engagement und Ehrenamt ? bundesweite Erhebung zu Umfang, Formen, Ursachen und Umgangsstrategien-Ziel des Projekts ist es Engagierte, Ehrenamtliche sowie Organisationen insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Räumen zu befähigen, sich mit dem Thema “Schutz und Prävention in Engagement und Ehrenamt” auseinanderzusetzen und für sich geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Das Projekt fungiert als Anlaufstelle, indem es zu den vielfältigen Facetten des Themas informiert und auf weiterführende Angebote hinweist. Darüber hinaus werden Projekte gemeinnütziger Organisationen in ländlichen und/oder strukturschwachen Räumen zur Umsetzung geeigneter Maßnahmen gefördert. Durch die Vernetzung relevanter Akteure in diesem Bereich wird die facettenreiche Thematik praxisorientiert weiterentwickelt, Lösungen für identifizierte Herausforderungen entwickelt sowie politischen Entscheidungstragenden nahegebracht. In Deutschland fehlt bislang ein belastbares, bereichsübergreifendes Lagebild zu Anfeindungen, Bedrohungen und Gewalterfahrungen in Engagement und Ehrenamt. Vorhandene Untersuchungen beziehen sich überwiegend auf einzelne Felder oder Teilgruppen, etwa auf Einsatzkräfte der Feuerwehr, kommunale Amts- und Mandatstragende, Gewalt im organisierten Sport oder spezifische Kontexte wie rechte Bedrohungen gegen zivilgesellschaftliche Akteure. Diese Studien liefern wichtige Hinweise, erlauben jedoch keine verallgemeinerbare Aussage über Ausmaß, Formen und Verteilung von Anfeindungen, Bedrohungen und Gewalterfahrungen im Kontext ehrenamtlichen Engagements. Vor diesem Hintergrund ist die Vergabe einer Studie erforderlich. Ziel ist es, eine fundierte engagementbereichsübergreifende empirische Grundlage für das Themenfeld „Anfeindungen, Bedrohungen und Gewalterfahrungen in Engagement und Ehrenamt“ zu schaffen. Die Ergebnisse sollen helfen, die Bedarfe von Engagierten, Ehrenamtlichen und zivilgesellschaftlichen Organisationen besser zu verstehen und Maßnahmen des Projekts SPE fundiert auszurichten.
Analyse und Entwicklungsplanung des Gewalthilfesystems in Niedersachsen-Ab dem 1. Januar 2027 sind die Länder verpflichtet, ein Netz an ausreichenden, niedrigschwelligen, fachlichen sowie bedarfsgerechten Schutz- und Beratungsangeboten in angemessener geographischer Verteilung sicherzustellen (§ 5 GewHG). Ab dem 1. Januar 2032 haben gewaltbetroffene Frauen einen Anspruch auf kostenfreien Schutz und fachliche Beratung (§ 3 GewHG). Die Länder sind zudem verpflichtet, Ausgangsanalysen und eine Entwicklungsplanung durchzuführen (§ 8 GewHG). Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beabsichtigt in diesem Zusammenhang die Vergabe einer wissenschaftlichen Studie. Diese besteht aus einer Ausgangsanalyse (aktueller Ist-Stand der Beratungs- und Schutzangebote im Gewalthilfebereich) und Bedarfsplanung sowie darauf aufbauend einer Entwicklungsplanung-WERT: 405 000,00 EUR
Forschungsvorhaben zur Evaluierung § 177 StGB (Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung)-Durch das 50. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung vom 4. November 2016 (BGBl. I, S. 2460), das am 10. November 2016 in Kraft getreten ist, wurde § 177 StGB (Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung) grundlegend neu gefasst und erweitert. Ziel des Forschungsvorhabens ist die Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen der grundlegenden Neufassung des § 177 StGB im Jahr 2016 und gerade der Einführung der Nichteinverständnislösung auf die Strafverfolgung von sexuellen Übergriffen, sexueller Nötigung und Vergewaltigung. Dies beinhaltet insbesondere • die Feststellung, ob die vor der Reform bestehenden Schutzlücken geschlossen werden konnten, • die Identifikation von ggf. weiterhin bestehenden oder neu entstandenen Schutzlücken, • die Identifikation von Auslegungs- und Anwendungsschwierigkeiten in der Praxis sowie von Schwachstellen in der Formulierung und Systematik der Strafvorschrift. An dem Forschungsvorhaben sowie den daraus resultierenden Ergebnissen besteht sowohl rechtspolitisch als auch gesellschaftlich aktuell ein großes Interesse. Zugleich steht auch auf europäischer Ebene wiederholt die Frage nach dem Erfordernis einer einwilligungsbasierten Definition der Vergewaltigung im Fokus, so dass ein Bedürfnis für schnelle Erkenntnisse gegeben ist. Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens sollen eine Grundlage für eine Prüfung eines etwaigen Reform- und Neuordnungsbedarf des § 177 StGB bilden. Das Forschungsziel soll durch qualitative, empirische Forschung erreicht werden. Folgende Methodik ist einzuplanen: I. Auswertung statistischer Daten Auswertung vorhandener statistischer Daten (Polizeiliche Kriminalstatistik, Strafverfolgungsstatistik, Justizgeschäftsstatistiken, Bundeslagebilder etc. sowie ggf. weitere z. B. auf Ebene einzelner Bundesländer, bei Opferverbänden, der Berichterstattungsstelle Geschlechtsspezifische Gewalt oder GREVIO etc. vorhandene Daten). II. Aktenanalyse Staatsanwaltschaftliche Verfahrensakten/Strafakten sind zur Ermittlung der für die Beantwortung der Forschungsfragen relevanten Tatsachen auszuwerten, ggf. ergänzt durch sonstige für das Verfahren relevante Ermittlungsakten (Polizei). Bei den auszuwertenden Akten ist darauf zu achten, dass die Grundtatbestände des § 177 Absatz 1 und Absatz 2 StGB möglichst gleichmäßig vertreten sind. III. Erkenntnisgewinnung durch Fragebögen und Interviews Die auf der Grundlage von statistischen Daten und der Aktenanalyse gewonnenen Erkenntnisse sollen durch Interviews mit Experten/Expertinnen und begleitende Fragebogenerhebungen ergänzt und ggf. vertieft werden; dabei ist insbesondere auch die Berücksichtigung der Opferperspektive zu gewährleisten. Eine gesonderte Dunkelfeldforschung ist nicht vorgesehen. Der Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin hat selbständig ein Forschungskonzept zu erstellen. Anhand der Leistungsbeschreibung werden die Forschungsthemen, -fragen, sowie gewisse methodische Ansätze – nicht abschließend – vorgegeben. Auf dieser Grundlage sind innovative Lösungsvorschläge zu erarbeiten und somit wesentliche eigene Beiträge zur strukturierten Gestaltung der Leistung zu erbringen. Es wird eine konzeptionelle Lösung im Sinne von § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV erwartet. Die Leistung soll als ein Gesamtauftrag vergeben werden.-WERT: 285 714,29 EUR
Vorstudie „Generationengerechtigkeit in der kommunalen Verwaltungspraxis“ Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung einer wissenschaftlichen Vorstudie zum Thema „Generationengerechtigkeit in der kommunalen Verwaltungspraxis“ in Deutschland. Ziel der Studie ist die Gewinnung empirisch fundierter Erkenntnisse zur Bedeutung, Wahrnehmung und zum Gestaltungspotenzial von Generationengerechtigkeit in der kommunalen Verwaltung. Darüber hinaus sollen methodische Empfehlungen für eine mögliche weiterführende Hauptstudie entwickelt werden. Der Auftrag umfasst insbesondere: - Entwicklung eines geeigneten Studiendesigns - Durchführung einer empirischen Erhebung (z. B. qualitative Interviews und/oder Mixed-Methods-Ansätze) - Auswertung und Analyse der erhobenen Daten - Ableitung methodischer und inhaltlicher Empfehlungen - Erstellung eines Abschlussberichts und einer Management Summary - Präsentation der Ergebnisse in digitaler Form Die konkrete Ausgestaltung der Methodik ist durch die Auftragnehmenden im Angebot vorzuschlagen.
Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte LOS 1: Wartenberger Straße 120 in 13053 Berlin LOS 2: Radickestraße 76 in 12489 Berlin
Werkvertrag über die Durchführung eines Monitorings sowie die Erstellung und Aufbereitung von Analyse- und Kommunikationsprodukten zu transnationalen Vernetzungen der extremen Rechten zwischen Europa und Lateinamerika
Führen einer kantonalen Opferberatungstelle im Sinne des Bundesgesetzes über die Hilfe an Opfer von Straftaten vom 23. März 2007 (Opferhilfegesetz, OHG, SR 312.5) für den Kanton Schwyz. Die Opferberatungsstelle berät Opfer im Sinne des OHG sowie deren Angehörige kostenlos und unterstützt sie bei der Wahrung ihrer Rechte. Darüber hinaus leistet und vermittelt die Opferberatungsstelle dem Opfer und seinen Angehörigen die notwendige medizinische, psychologische, soziale, materielle und juristische Soforthilfe und längerfristige Hilfe.
Konzeption, Implementierung und Durchführung einer aufsuchenden Straßensozialarbeit für erwachsene Menschen im Stadtgebiet Buchholz in der Nordheide
Jugendhilfeberichterstattung Bayern ab 2027-Das Bayerische Landesjugendamt (BLJA) ist Teil der zentralen Landesbehörde Zentrum Bayern, Familie und Soziales (ZBFS). Es beauftragt die Neukonzeption von der Jugendhilfeberichterstattung in Bayern (JuBB) zu einem kompakten, webbasierten und modularen Berichtssystem zur bayernweiten Jugendhilfeberichterstattung. Ziel dieser Ausschreibung ist die konzeptionelle Neuentwicklung eines Berichtswesens, welches JuBB-Datenblätter per Schnittstelle integriert sowie kommunal relevante Bevölkerungs-, Sozial- und Leistungsdaten damit vernetzt. Das System muss automatisierte Plausibilitätsprüfungen, interaktive Analyse und Prognosefunktionen, Infografiken, rollenbasierten Datenschutz sowie Exportfunktionen bieten. Durch JuBB sollen die Jugendämter bei Öffentlichkeitsarbeit, fachlicher Planung, und Steuerung unterstützt werden. Entsprechende Schulungen und Support sind sicherzustellen. Es soll ein Rahmenvertrag für die bayerischen Jugendämter ausgeschrieben werden, der eine Laufzeit von 4 Jahren, beginnend ab dem 01.01.2027 bis zum 31.12.2030 hat-WERT: 1.920.000 EUR
Begleitstudie zur Umsetzung des Schuldnerberatungsdienstegesetzes-Erstellung einer Begleitstudie zur Umsetzung des Schuldnerberatungsdienstegesetzes Umfang der Leistung: Das ausschreibende Ministerium ist für die Umsetzung des in Vorbereitung befindlichen Schuldnerberatungsdienstegesetzes (SchuBerDG) in Nordrhein-Westfalen verantwortlich. Für die Sicherstellung des Beratungsangebotes ist ein Konzept erforderlich, dass auf einer Erhebung des voraussichtlichen Bedarfs sowie bereits vorhandenen Einrichtungen und Finanzierungsquellen fußt und eine landesweite infrastrukturelle Planung ermöglicht, in welche die Kommunen sowie die nach § 4 Abs. 2 des Entwurfs des SchuBerDG definierten Träger einzubeziehen und aufeinander abzustimmen sind. Dazu ist es erforderlich, in Form einer Studie zusätzliche Erkenntnisse zu gewinnen.
Pädagogische Nachtbetreuung minderjähriger Projektteilnehmer:innen im Projekt FARBTONALE-. Der Steinhaus e.V. vergibt im Rahmen des Projektes „Zukunft Kultur“, gefördert durch das Kooperationsprogramm „INTERREG POLEN-SACHSEN 2021 - 2027“ des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, die folgenden Leistungen im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung für die Umsetzung der Maßnahme FARBTONALE II. im Zeitraum vom 26.07.2026 bis 01.08.2026. . Pädagogische Nachtbetreuung Der/Die Auftragnehmer:in übernimmt die pädagogische Betreuung der beaufsichtigungspflichtigen Projektteilnehmer:innen (Minderjährige zwischen 10 und 18 Jahren) von jeweils 18:00 bis 09:00 Uhr (Begleitung auf dem Weg zum und vom Hotel, Betreuung der Übernachtungen) unter Berücksichtigung folgenden Kriterien: • Einhaltung des Jugendschutzgesetzes sowie der Bestimmungen gemäß § 72 a SGB VIII • Einhaltung der zum Projektstart festgelegten Projektregeln • Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes . Die Betreuung in der Unterkunft findet in der Regel zwischen 18:00 und 24:00 Uhr sowie 07:00 bis 09:00 Uhr statt. Die Zeit zwischen 24:00 und 07:00 Uhr verbringt der/die Auftragnehmer:in in der Unterkunft, um auf eventuelle pädagogische Erfordernisse reagieren zu können. . Zeitraum, Umfang und Orte der Leistung: Die Maßnahme erstreckt sich vom 26.07.2026 bis zum 01.08.2026 und umfasst insgesamt 6 Nächte (5,5 Tage). Pro Nacht werden bis zu 8 Arbeitsstunden angesetzt. Der Leistungsumfang beträgt damit insgesamt maximal bis zu 48 Arbeitsstunden. Die Maßnahme wird im Steinhaus Bautzen umgesetzt, die Nachtbetreuung findet in einem nahegelegenen Hotel statt. . Leistungsbedingungen: Die/Der Auftragnehmer:in muss entsprechende pädagogischen Qualifikationen nachweisen können. Dazu zählen neben Vorerfahrungen in der Betreuung von Minderjährigen eine Qualifikation in Form einer laufenden oder abgeschlossenen Ausbildung als Erzieher:in (o.ä.) bzw. eines Studiums im Bereich der sozialen Arbeit (o.ä.). . Der Auftraggeber stellt dem/der Auftragnehmer:in während der Projektzeiten jeweils eine Übernachtungsmöglichkeit sowie Verpflegung (Frühstück und Abendessen) zur Verfügung. Eventuelle Änderungen der Workshopzeiten innerhalb der jeweiligen Maßnahmen sind aufgrund des Planungsverlaufes nicht auszuschließen und durch den/die Auftragnehmer:in kurzfristig zu berücksichtigen
Betreuungsdienstleistungen Staffel 10.1-Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Dienstleistungen für die Betreuung in Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUEen) und Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) des Landes NRW in der Flüchtlinge untergebracht werden. Die Bezirksregierung Arnsberg leitet für die beteiligten Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster dieses Verfahren. Vertragspartner des Auftragnehmers wird das Land NRW, vertreten durch die jeweils zuständige Bezirksregierung. Der zu vergebende Auftrag umfasst Leistungen insbesondere aus den folgenden Bereichen: Organisation der ZUE, Soziale Betreuung, Freizeitgestaltung, Kinderbetreuung, Mobiliar und Ausstattung, Körperpflegeartikel, Wascheinrichtungen, Kleiderkammer, Auszahlung des Taschengelds. Für jede Unterbringungseinrichtung wird jeweils ein Bieter/ eine Bietergemeinschaft mit der Durchführung der Dienstleistung beauftragt.Insgesamt werden 8 Teillose ausgeschrieben. Im Einzelnen sind dies: ZUE Olpe Am Finkenhagen 15, 57462 Olpe ZUE Düren II Im Eichenbruch 43, 52355 Düren ZUE Euskirchen Thomas-Esser-Str. 33, 53879 Euskirchen ZUE Schleiden Vogelsang 20, 53937 Schleiden EAE Kerpen Humboldtstraße , 50171 Kerpen ZUE Wegberg Harrier Way 2, 41844 Wegberg EAE Bielefeld Südring, Gütersloher Str. 259, 33649 Bielefeld ZUE Krefeld Stockweg 10, 47804 Krefeld Anmerkung: Aufgrund der Angabe zum Ausführungsort ist die Zuordnung der Region nicht eindeutig möglich, bzw. betrifft mehrere Bundesländer, daher werden in diesem Fall alle PLZ-Regionen aktiviert. Sollte die Ausführung nicht in Ihrem PLZ-Bereich erfolgen, ist diese Mitteilung gegenstandslos.
RV Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber-Um Arbeitgeber bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen noch besser zu unterstützen, wurde mit dem Teilhabestärkungsgesetz (BGBl. I vom 09.06.2021, S. 1387) den Integrationsämtern ab dem 01.01.2022 im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeits-leben die flächendeckende Errichtung von Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) gemäß § 185 a SGB IX in Verbindung mit §§ 14 Abs. 1 Nr. 2, 27a Abs. 2, 36 Satz 1 Schwerbehinderten Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) übertragen. Mit den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber soll ein Angebot geschaffen werden, das proaktiv, unabhängig vom Einzelfall für die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen wirbt und Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigt. Des Weiteren nehmen die EAA für Arbeitgebende eine Lotsenfunktion in Bezug auf die anderen beteiligten Leistungsträger und Stellen ein und unterstützen Arbeitgebende bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen, auf deren Wunsch auch bei der Stellung von Anträgen bei den jeweils zuständigen Leistungsträgern. Die EAA haben sich als Beratungsstelle für Arbeitgebende im Land Brandenburg bereits fest etabliert. Sie sind in Brandenburg flächendeckend in sieben Regionen/Standorten eingerichtet. LOT-0001 Titel: EAA mit Hauptstandort in Wildau zuständig für die Handwerksbetriebe in den Landkreisen Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße und der Stadt Cottbus; LOT-0002 Titel: EAA mit Hauptstandort in Frankfurt (Oder) zuständig für die Handwerksbetriebe in den Landkreisen Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree und der Stadt Frankfurt (Oder); LOT-0003 Titel: EAA mit Hauptstandort in Potsdam, zuständig für die Handwerksbetriebe in den Landkreisen Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel, Havelland, Teltow-Fläming, Potsdam-Mittelmark und der Stadt Potsdam; LOT-0004 Titel: EAA mit Hauptstandort in Cottbus, Schwedt und Potsdam zuständig für Gewerbli-che Betriebe aus Industrie, Handel und Dienstleistung des Landes Brandenburg; LOT-0005 Titel: EAA im Arbeitsagenturbezirk Cottbus mit Hauptstandort in Cottbus, zuständig für die, durch die EAA der Lose 1- 4 nicht erfassten Betriebe in den Landkreisen Dah-me-Spreewald, Elbe-Elster, LOT-0006 Titel: EAA im Arbeitsagenturbezirk Frankfurt (Oder) mit Hauptstandort in Frankfurt (Oder), zuständig für die, durch die EAA der Lose 1- 4 nicht erfassten Betriebe in den Landkreisen Oder-Spree, Märkisch-Oder; LOT-0007 Titel: EAA im Arbeitsagenturbezirk Potsdam mit Hauptstandort in Potsdam zuständig für die, durch die EAA der Lose 1- 4 nicht erfassten Betriebe in den Landkreisen Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming; LOT-0008 Titel: EAA im Arbeitsagenturbezirk Eberswalde, mit Hauptstandort in Eberswalde zu-ständig für die, durch die EAA der Lose 1- 4 nicht erfassten Betriebe in den Land-kreisen Uckermark und Barnim; LOT-0009 Titel: EAA im Arbeitsagenturbezirk Neuruppin, mit Hauptstandort in Neuruppin zu-ständig für die, durch die EAA der Lose 1- 4 nicht erfassten Betriebe in den Land-kreisen Prignitz, Ostprignitz-Ruppin
Intensive Begleitung zur Wohnungssuche bei Personen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten, in Notunterkünf-ten untergebracht sind und dadurch ein wesentliches Ver-mittlungshemmnis bei der Eingliederung in Arbeit haben Arbeitsmarktdienstleistungen gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i. v. mit § 45 SGB III 30 Plätze (=Bedarfsgemeinschaften)
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die wissenschaftliche Begleitung der Entwicklung eines BpB-Kanals auf TikTok für die Bundeszentrale für politische Bildung. Die Begleitung umfasst die Begleitung der Formatentwicklung, Beratungsleistungen während der Produktionsphase (inkl. der stichprobenhaften Durchführung von zwei Zielgruppenbefragungen) und die Erstellung eines Abschlussberichts.
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Technische und kaufmännische Betreibermodelle / Trägerschaften
Prozessoptimierung / Organisation / Change Management / Aufbauorganisation
Projektträgerschaft / Geschäftsführung
Personalvermittlung / Bewerbungsmanagement
Coaching / Schulung / Konfliktmanagement / Trainingsprogramme
Auftragsvergabe / Beschaffung / Leistungsverzeichnisse